Verdacht des Erwerbs von Crystal Meth entkräftet
Unserem Mandanten lag der unerlaubte Verkehr mit Betaubungsmitteln (unerlaubter Erwerb einer unbekannten Menge Crystal Meth) zur Last. Der Tatvorwurf ergab sich aus einer in einem anderen Verfahren erhobenen Telekommunikationsüberwachung. Dieser Vorwurf konnte aber von Rechtsanwalt Mathias Klose entkräftet werden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts wieder ein.
Die Einstellung mangels Tatverdachts erfolgte nachdem in einer Verteidigungsschrift im Ermittlungsverfahren die sich aus der TKÜ ergebenden Verdachtsmomente widerlegt und entkräftet werden konnte. Antragsgemäß erfolgte daraufhin die Verfahreneinstellung durch die Staatsanwaltschaft Regensburg (Az. 503 Js 16205/22).