Pikanter Vorwurf erweist sich als haltlos
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führte gegen unseren Mandanten durch die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ein mehr als unangenehmens Ermittlungsverfahren (Az. 560 Js 4260/21). Er soll gegen § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) verstoßen haben. Nach einer Wohnungsdurchsuchung und Sicherstellung von Datenträgern, wie sie in derartigen Verfahren immer erfolgt, wurden die Verdächtigungen zwangsläufig auch im familiären Umfeld bekannt. Naturgemäß löst ein solches Verfahren, solche Vorwürfe dann auch erhebliche Irritationen aus.
Nicht immer aber sind die Vorwürfe im Zusammenhang mit § 184b StGB begründet. Wie in diesem Verfahren.
Für die Strafbarkeit wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte müssen diese beim Beschuldigten festgestellt werden. Das gelang den Ermittlungsbehörden hier aber nicht: "Auf beiden sichergestellten IT-Geräten wurden keine inkriminierten Daten gefunden." Mit diesem Ermittlungsergebnis wird das Ermittlungsverfahren gegen den von Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose verteidigten Mandanten eingestellt werden.