2 Prozesse - 2 Erfolge - 2 GdBs von 50
Sozialgerichtsprozesse sind häufig. Häufig sind auch Erfolge in diesen Prozessen. Das zeigen auch 2 aktuelle Fälle aus unserer Kanzlei.
Im ersten Prozess stritt unser Mandant mit dem ZBFS Region Oberpfalz - Versorgungsamt - um eine GdB-Erhöhung. Aus Sicht unseres Mandanten war eine Erhöhung des GdB auf mindestens 50 angemessen und erforderlich. Nicht aber aus Sicht der Versorgungsverwaltung.
Im zweiten Prozess stritt unsere Mandantin mit dem ZBFS Region Oberpfalz - Versorgungsamt - um eine GdB-Herabsetzung. Aus Sicht des Versorgungsamts war der bislang festgestellte GdB von 50 auf 40 zu reduzieren, da sich der Gesundheitszustand unserer Mandantin gebessert habe. Unsere Mandantin sah dies natürlich anders.
Beide Prozesse endeten erfolgreich für unsere Mandantin.
Im ersten Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen, durch den ein GdB von 50 erreicht wurde (Sozialgericht Regensburg - Az. S 5 SB 443/22).
Im zweiten Verfahren gab das ZBFS sogar in Anerkenntnis ab, durch welches der GdB von 50 gewahrt wurde.
Wir freuen uns für unsere Mandanten über diese Erfolge vor Gericht!