Verfahrensdauer: Die sozialgerichtliche Realität
Wir führen seit 2021 für einen Mandanten einen Prozess vor dem Sozialgericht Berlin. Streitig ist die Höhe des Grads der Behinderung (GdB). Der Rechtsstreit ist mittlerweile seit mehreren Monaten entscheidungsreif, es liegt ein eindeutiges medizinisches Sachverständigengutachten vor, dass das Klagebegehren unseres Mandanten stützt, eine unstreitige Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich oder Anerkenntnis des Beklagten kam nicht zustande und die Beteiligten haben ihr Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid erklärt. Passiert ist aber über Monate: Nichts.
Leider nicht unüblich, aber Realität. Wir richteten deswegen eine Anfrage an das Gericht, wann denn mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Die Antwort des Vorsitzenden Richters vom 05.09.2023 ist für unseren Madanten leider frustierend, aber häufig: "Derzeit entscheidet die Kammer in erster Linie Verfahren der Jahrgänge 2018, 2019 und 2020". Tja, unser Verfahren aus 2021 wird wohl "derzeit" nicht entschieden. In solchen Fällen, natürlich auch hier, muss überlegt werden, ob eine Verzögerungsrüge erhoben wird, um das Verfahren zu "beschleunigen".