Deutliche Worte: "Im Fall von Frau Dr. R. muss daher die eingehende Expertise auf dem Gebiet der Impfstoffsicherheit angezweifelt werden"
Für eine Dienstreise ließ sich unser Mandant u.a. mit Twinrix Erwachsene, Typhim VI und Ixiario impfen. Dadurch entstand bei unserem Mandanten u.a. eine Hypophysitis, eine chronische Schmerzstörung, eine Dermatitis, ein Sicca-Syndrom, ein CFS, eine Trigeminusneuralgie und eine Fibromyalgie . insgesamt das Krankheitsbild einer ME-CFS. Die zuständige Berufsgenossenschaft, die BGHM, sah aber zunächst keinen Kausalzusammenhang zwischen Impfungen und Erkrankung und lehnte daher etwaige Ansprüche unseres Mandanten ab.
Dagegen wurde Widerspruch erhoben. Erwartngsgemäß ohne Erfolg. Die BGHN holte bei Dr. R ein Gutachten ein, das - oh Wunder - die Meinung der Berufsgenossenschaft bestätigte. Im anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht München (Aktenzeichen S 40 U 344/22) wurde ein weiteres medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt, diesmal durch das Gericht. Dieses war im Ergebnis eindeutig. Der Arbeitsmediziner und Impfschadensgutachter Dr. med. H. führte unmissverständlich aus:
"Die durchgeführte Impfserie stellt meiner Meinung nach die kausale Ursache der Erkrankung von Herrn M. dar. Die Auslösung von autoimmunen Erscheinungen durch Impfstoffe ist gut belegt und bei Herrn M. kamen eine ungewöhnlich hohe Zahl von Impfungen in einem kurzen Intervall zusammen. Eine Gelegenheitsursache stellen die Impfungen nicht dar. Vermutlich wäre die Erkrankung in dieser Form ohne die Impfungen nicht aufgetreten. Auch wurde kein erkennbares vorbestehendes Leiden verschlimmert, sondern die Auslösung des Autoimmungeschehens wurde durch die Impfungen verursacht."
Ein großer Erfolg für unseren Mandanten, da der Kausalitätsnachweis bei Impfschäden allgemein nicht einfach ist.
Fast noch bemerkenswerter als dieser Erfolg war jedoch, was der Impfschaden-Sachverständige Dr. H zu einem im Vorfeld von der Berufsgenossenschaft eingeholten Gutachten mit deutlichen Worten ausführte:
"Das Gutachten von Frau Dr. R.stellt den Erkrankungsverlauf von Herrn M. etwas anders dar, als er mir von Herrn M. geschildert wurde. Es wird hier behauptet, erste Anzeichen für eine unerwünschte Wirkung der verabreichten Impfstoffe seien erst nach der dritten Rabipur-Impfung am. 12.1.2018 und weiter nach der zweiten Ixiaro-Impfung am 19.01.2028 aufgetreten. Das ist nicht richtig und stellt den zeitlichen Verlauf der unerwünschten Impfstoffwirkungen falsch dar.
Dann behauptet Frau Dr. R., weder durch Arbeiten des Paul-Ehrlich-lnstituts noch durch „eigene intensive Literaturrecherchen“ einen Hinweis auf das Vorliegen eines Zusammenhangs zwischen Impfstoffen und Erkrankungen wie der ME-CFS gefunden zu haben. Dies stellt die aktuelle Diskussion um die ME-CFS-Erkrankung und eine mögliche Auslösung durch Impfstoffe absolut unzureichend dar. Auch im Fall von Frau Dr. R. muss daher die eingehende Expertise auf dem Gebiet der Impfstoffsicherheit angezweifelt werden.".
Bemerkenswert sind die medizinischen Äußerungen vor allem deshalb, da sie genau zu den juristischen Erfahrungen passen, die wir immer wieder mit Gutachtern machen - nämlich, dass den Gutachtern schlicht das Wissen und Können fehlt, auf einem bestimmten Fachgebiet ein Gutachten zu fertigen. Trotzdem machen es viele immer wieder. Leider. Denn in der Regel beeinträchtigen diese inkompetenten Gutachter und Gutachten die Betroffenen, nicht die Behörden.