Ermittlungsverfahren wegen falscher Versicherung an Eides Statt eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermittelte gegen unsere Mandantin wegen des Verdachts der falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB). Im Zuge eines Gewaltschutzverfahrens soll sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben. Daher drohte ihr nun Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die drohende Strafe konnte nun abgewendet werden.
In einer ausführlichen Verteidigungsschrift wurde die Richtigkeit der Angaben der Mandantin dargestellt und die Glaubhaftigkeit der Angaben des Belastungszeugen in Zweifel gezogen. Auch die näheren, schiwerigen Umstände und Verhältnisse der Beteiligten unter- und zueinander wurden erklärt. Es wurde im Ergebnis die Einstellung des Verfahrens beantragt.
Diesem Antrag kam die Staatsanwaltschaft Ingolstadt (Az. 23 Js 22400/20) nach. Sie stellte das Verfahren nach § 153 StPO ein.