Nach Widerspruch: Volle Erwerbsminderungsrente für Mandantin
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd hatte den Erwerbsminderungsrentenantrag unserer Mandantin abgelehnt. Es konnte nicht festgestellt werden, dass unsere Mandantin aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert ist. Unsere Mandantin war diesbezühlich natürlich völlig anderer Auffassung und beauftragte uns mit ihrer Vertretung im Widerspruchsverfahren. Nach fundierter Begründung des Widerspruchs erhielt unsere Mandantin nun erfreuliche Post:
"Sehr geehrte Frau Z.,
auf Ihren Antrag vom 16.01.2023 erhalten Sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente beginnt am 01.01.2023. Der Anspruch besteht längstens bis zum 31.10.2028. Das ist das Ende des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird...".
Ein mehr als versöhnliches Ergebnis des Widerspruchsverfahrens für unsere Mandantin, das einmal mehr zeigt, dass es lohnt, sich gegen Ablehnungsbescheide von Rentenversicherungen rechtlich zur Wehr zu setzen.