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Antrag sorgfältig und vollständig gestellt – Rentenversicherung entscheidet positiv

Ein weitverbreitetes Vorurteil lautet: „Ein Rentenantrag wird sowieso immer erst einmal abgelehnt.“ Nicht selten hören wir diesen Satz von Mandantinnen und Mandanten, die sich mit der Antragstellung oder der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente schwertun – teils aus Frustration, teils aus Erfahrung. Und tatsächlich: Die Hürden im Verfahren wirken oft hoch, Ablehnungen sind häufig, und auch die juristische Aufarbeitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann langwierig sein.

Umso erfreulicher ist es, wenn sich ein anderes Bild zeigt – wie im folgenden Fall:

Unsere Mandantin bezog bereits eine befristete volle Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd. Wir wurden beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf der Befristung einen Antrag auf Weitergewährung der Rente zu stellen. Dies erfolgte unter Beifügung der vollständig ausgefüllten Formulare sowie aktueller medizinischer Unterlagen – insbesondere von Fachärzten im psychiatrischen Bereich.

Am 29. April 2025 erließ die Rentenversicherung dann den Bescheid: Die volle Erwerbsminderungsrente wurde nahtlos um weitere zwei Jahre verlängert – ohne dass eine Nachuntersuchung oder ergänzende Stellungnahmen erforderlich waren, geschweige denn ein Widerspruchs- oder Klageverfahren.

Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig Sorgfalt und Vollständigkeit im Antragsverfahren sind. Ein Antrag, der medizinisch fundiert begründet und formal korrekt eingereicht wird, kann durchaus zur zügigen und positiven Entscheidung führen – auch ohne juristische Auseinandersetzung.

Unser Fazit:
Ein abgelehnter Antrag ist kein Automatismus. Wer rechtzeitig handelt, aussagekräftige Unterlagen beibringt und sich – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung – gut vorbereitet, erhöht seine Chancen auf eine sachgerechte Entscheidung erheblich. Und manchmal zeigt sich dann eben doch: Die Rentenversicherung kann auch anders. Erfreulich!

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