Einigung über teilweise und volle Erwerbsminderungsrente erzielt
Rentenverfahren enden nicht zwingend durch Urteile. Oftmals gelingt es während des Prozesses, sich zu einigen. So auch in einem aktuellen Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg.
Unsere Mandantin beantragte bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd eine Rente wegen Erwerbsminderung. Sie sah sich aufgrund vielfältiger gesundheitlicher Beschwerden (u.a. Dpressionen und Schmerzsyndrom) nicht mehr imstande, zu arbeiten. Die Rentenversicherung sah dies zunächst anders und lehnte den Rentenantrag ab und wies den anschließenden Widerspruch zurück.
Im Klageverfahren konnte dann aber ein großer Erfolg erzielt werden. Der durch das Sozialgericht (Az. S 3 R 745/20) bestellte medizinische Sachverständigte bestätigte die vielfältigen Erkrankungen unserer Mandantin und besonders auch die damit einhergehenden Leistungseinschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Er sah ab Oktober 2020 die medizinischen Voraussetzungen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gegeben und ab Februar 2021 die medizinischen Voraussetzungen einer Rente wegen vollerErwerbsminderung gegeben. Diese Einschätzung akzeptierte auch die DRV Bayern Süd, so dass im Rahmen des Termins zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vom 16.09.2021 ein entsprechender Vergleich geschlossen werden konnte, der den Interessen unserer Mandantin voll Rechnung trug und eine streitige Entscheidung des Rechtsstreits durch Urteil erübrigte.
Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente beantworten wir in unseren FAQ.