Verfahren eingestellt - kein Sozialleistungsbetrug
Unsere Mandantin wurde beschuldigt, vorsätzlich Sozialleistungen zu Unrecht bezogen zu haben, konkret Leistungen nach dem SGB XII in Höhe von mehr als 10.000 €. Der unrechtmäßige Bezug resultiere aus der vorsätzlichen Nichtangabe einer zugleich bezogenen rumänischen Rente.
Das gegen unsere Mandantin geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs (Staatsanwaltschaft Regensburg - 207 Js 15108/21) wurde nun aber, wie von Rechtsanwalt Klose beantragt, mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt.
In der gefertigten Verteidigungsschrift konnte dargestellt werden, dass es an dem für einen Betrug (§ 263 StGB) erforderlichen Vorsatz fehlte. Unsere Mandantin wusste schlichtweg nicht, dass die rumänische Rente angegeben werden musste. Aufgrund des Alters unserer Mandantin, sie wird in Kürze 90 Jahre, und der schlechten deutschen Sprachkenntnisse war dies auch für die Staatsanwaltschaft glaubhaft. Sie stellte daher das Verfahren durch Verfügung vom 15.09.2021 ein.