Ermittlungsrichterin hebt Haftbefehl auf
In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge war gegen einen Mandanten ein Haftbefehl erlassen worden. Dieser wurde nun am 12.01.20222 durch die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Detmold (Az. 2 Gs 65/22) erfreulicherweise wieder aufgehoben.