Erneuter Erfolg vor dem SG Regensburg – volle Erwerbsminderungsrente für unsere Mandantin
In einem weiteren Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 3 R 106/25) konnten wir erfolgreich die Rente wegen voller Erwerbsminderung für unsere Mandantin durchsetzen. Der Fall verdeutlicht erneut, dass selbst bei schwersten gesundheitlichen Einschränkungen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) häufig zunächst eine Erwerbsminderung ablehnt – oftmals mit der Begründung, einzelne Krankheitsbilder würden nicht ausreichen oder seien nicht ausreichend erheblich.
Auch in diesem Fall wurde der Antrag unserer Mandantin trotz einer deutlichen Gesamtsymptomatik zunächst abgelehnt. Doch eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende, sondern häufig erst den Beginn des Rechtswegs, der hier konsequent und erfolgreich beschritten wurde.
Unsere Mandantin leidet seit mehreren Jahren unter erheblichen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Ausgangspunkt war die Diagnose eines bösartigen Ovarialkarzinoms, festgestellt im Mai 2022. Die operativen Eingriffe und die bis heute laufende Krebstherapie führten zu einer Reihe schwerwiegender Gesundheitsstörungen:
- Veränderung eines pararektalen Lymphknotens
- Starke Abdominal- und Narbenschmerzen
- Langjährige Krebstherapie mit erheblichen Nebenwirkungen
- Fatigue-Syndrom
- Rezidivierende depressive Störung
- Angststörung mit Panikattacken
- Schlafstörungen
- Restless Legs Syndrom
- Weitere Beschwerden mit insgesamt stark reduziertem Allgemeinzustand
Diese Vielzahl an Erkrankungen beeinträchtigt unsere Mandantin dauerhaft und erheblich in ihrer Alltags- und Arbeitsfähigkeit.
Im gerichtlichen Verfahren konnten wir durchsetzen, dass das Gesamtbild der Erkrankungen und die reale Leistungsfähigkeit unserer Mandantin umfassend gewürdigt werden. Das Sozialgericht sah, wie wir und unsere Mandantin, die volle Erwerbsminderung auf Dauer. So konnte am 13. November vor der 3. Kammer des Sgozialgerichts Regensburg ein Vergleich geschlossen werden, der die Interessen unserer Mandantin vom umsetzt.
Für unsere Mandantin bedeutet dies eine wichtige finanzielle Stabilisierung – und zeigt: Eine DRV-Ablehnung ist nicht endgültig. Der Rechtsweg lohnt sich.
