Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Eilrechtsschutzantrag erfolgreich

Unser bei der AOK Bayern - Direktion Regensburg - krankenversicherter Mandant bezog zunächst von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld nach § 146 SGB III. Krankheitsbedingt begehrte er dann die Zahlung von Krankengeld. Diese lehnte die Zahlung von Krankengeld ab mit der Begründung, im Gesundheitszustand es Klägers sei keine Verschlimmerung eingetreten.  Die behandelnden Ärzte stellten die Arbeitsunfähigkeit aufgrun psychischer Erkrankungen jedoch weiterhin fest. Zusätzlich zum erhobenen Widerspruch wurde beim Sozialgericht Regensburg gegen die AOK der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um den Lebensunterhalt unseres Mandanten kurzfristig sichern zu können. Mit Erfolg.

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