Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente vor Gericht anerkannt

Bei unserer Mandantin wurde im Jahr 2012 ein Gehirntumor festgestellt. Sie wurde deshalb im August 2012 operiert. Sie leidet seitdem an einer Hypophysenvorderlappeninsuffizienz. Auch eine depressive Störung hat sich entwickelt. Ihre Belastbarkeit  ist durch die Folgen des Tumors, der stattgefundenen Operationen und durch die notwendige Medikamenteneinnahme sehr gering.

Arbeitslosengeld im Widerspruchsverfahren durchgesetzt

Unser Mandant war als Koch beschäftigt. Arbeitgeberin war eine GmbH, deren Gesellschafterin seine Ehefrau war. Aufgrund dieser Konstellation sowie der Höhe des Gehalts sowie der ihm von der Arbeitgeberin eingeräumten Möglichkeit der Nutzung des Firmenwagens für private Fahrten, ging die Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg davon aus, dass unser Mandant nicht Arbeitnehmer gewesen sei, was aber Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld ist (§ 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Der Antrag auf Arbeitslosengeld wurde folglich abgelehnt.

Rückwirkende Leistungszahlung ab Januar 2019

Am 05.01.2019 beantragte unsere Mandantin beim Jobcenter Landkreis Regensburg Leistungen nach dem SGB II. Aufgrund verschiedener, teilweise nicht nachvollziehbarer Umstände wurde über ihren Leistungsantrag Bis August 2020 nicht entschieden. Unsere Mandantin hatte unter anderem, wie es in der Praxis leider immer wieder vorkommt, verschiedene - angeblich versendet - Schreiben des Jobcenters nicht erhalten. Diese Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten und fehlende Unterlagen konnten nach unserer Einschaltung geklärt werden.

DRV wird nach Untätigkeitsklage tätig

Nach einer Betriebprüfung macht die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd - Prüfdienst Regensburg - von unserem im Bereich des Montagebaus tätigem Mandanten eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 12.786,67 € geltend. Die Deutsche Rentenversicherung vertritt die Ansicht, unser Mandant haben mit Scheinselbständigen zusammen gearbeitet. Gegen den Betriebsprüfungsbescheid vom 18.12.2018 wurde fristgerecht Widerspruch erhoben. Der Widerspruch wurde dann dahingehend begründet, dass unser Mandant nicht mit Scheinselbständigen zusammengearbeitet habe, sondern mit echten Selbständigen. Die DRV entschied jedoch über den Widerspruch grundlos nicht. 

Keine Umdeutung des Reha-Antrags

Viele sozialrechtliche Streitigkeiten drehen sich um die Erwerbsminderungsrente, zumeist um die Bewilligung. Dass es auch anders sein kann, nämlich dass das Ziel eines Rechtsstreits ist, die Rente wegen Erwerbsminderung (noch) nicht zu erhalten, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Kanzlei, wie es immer wieder vorkommt. Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben (§ 116 Abs. 2 SGB VI).

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