Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Erfolgreicher Widerspruch gegen die Umdeutung eines Reha-Antrags

Unser Mandant stand zunächst bei seiner Krankenkasse im Krankengeldbezug. In dessen Verlauf wurde er gemäß § 51 SGB V aufgefordert, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Dieser Aufforderung kam unser Mandant nach. Im Verlauf dieses Verfahrens gelangten die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zur Einschätzung, dass Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 9 ff. SGB VI hier nicht zielführend sein würden, da unser Mandant bereits voll erwerbsgemindert sei. Folglich deutete die DRV den Antrag um in einen Rentenantrag (§ 116 SGB VI) und bewilligte  für die Zeit ab dem 01.10.18 Rente wegen voller Erwerbsminderung in monatlicher Höhe von 1.485,85 € brutto bzw. 1.322,41 € netto ab dem 01.05.20. Dagegen erhob unser Mandant Widerspruch. Der Widerspruch richtetr sich nicht gegen die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung an sich, sondern gegen den Zeitpunkt des Beginns der Rente.

BAföG-Ratgeber von RA Klose kommt im Herbst

Pünktlich zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres und Beginn des Wintersemesters erscheint im Walhalla Fachverlag im September 2021 in Ergänzung des an Juristen gerichteten BAföG-Handbuchs der an jristische Laien gerichtete BAföG-Ratgeber. Das Manuskript ist fertiggestellt. Der Ratgeber von Rechtsanwalt Mathias Kloser richtet sein besonderes Augenmerk auf die Darstellung der Probleme, die in der Praxis am häufigsten auftreten: Förderung einer weiteren oder anderen Ausbildung, (Nicht-) Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Einkommen aus Mini-Jobs sowie sozialrechtliche und strafrechtliche Folgen falscher Angaben. Zur Lösung der Probleme werden die jeweiligen Rechtsschutzmöglichkeiten ausführlich eräutert und mit vielen Praxis-Tipps und Musterformulierungen komplettiert.

Narkolepsie als Folge einer Schweinegrippe-Impfung

Wer durch eine öffentlich empfohlene, gesetzlich angeordnete oder gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schadigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des lmpfschadens bzw. wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgender Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriftendes Bundesversorgungsgesetzes (§ 60 IfSG). Nachdem unser Mandant beim ZBFS Region Oberbayern/Versorgungsamt zunächst  erfolglos die Feststellung eines Impfschadens nach einer Schweinegrippeimpfung beantragt hatte, konnten wir das Widerspruchsverfahren erfolgreich gestalten: "Als Folge einer Schadigung - durch schädigende Einwirkungen im Sinne des § 60 lnfektionsschutzgesetz wird anerkannt: Narkolepsie-Kataplexie-Syndrom im Sinne der Entstehung [...] 

Familienkasse Bayern Süd zahlt Kindergeld nach

Im angefochtenen Bescheid wurde die Festsetzung des Kindergeldes für die 1997 geborene Tochter unseres Mandanten ab Januar 2021 aufgehoben. Die Anspruchsvoraussetzungen seien nicht mehr erfüllt ab Januar 2021, weil die Behinderung des Kindes nicht ursächlich dafür sei, dass es seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Dagegen richtete sich der Einspruch, der Erfolg hatte.

Zugunsten unserer Mandantin - Berufsgenossenschaft schließt sich Gutachter nicht an

Im Bereich des medizinisch geprägten Sozialrechts spielen Sachverständigengutachten oft - neben der juristischen Komponente - eine entscheidende Rolle. Üblicherweise folgen Sozialbehörden dem Ergebnis eines medizinischen Sachverständigengutachtens ausnahmslos, wenn das Ergebnis zu ihren Gunsten und damit zu Ungunsten des Mandanten ausfällt. In solchen Fällen wird in aller Regel niemals Inhalt oder Ergebnis des Gutachten angezweifelt. Dass dem nicht immer so ist, zeigt eine bemerkenswerte und sehr erfreuliche aktuelle Entscheidung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Teamverstärkung

Seit dem 1. Juni verstärkt Frau Daniela Buchmeier als Rechtsanwaltsfachangestellte unser Kanzleiteam. Frau Buchmeier verfügt über langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte und steht unseren Mandanten in allen Belangen als kompetente und freundliche erste Ansprechpartnerin am Telefon, persönlich oder per Mail zur Verfügung, beispielsweise zur Terminsvereinbarung oder bei Rückfragen zum Verfahrensstand. 

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
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Christian Falke *
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Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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