Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Rentenbescheid? Es fehlen noch Unterlagen! Es fehlen noch Unterlagen? Rentenbescheid!

Auch nach vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Sozialrecht erlebt man immer wieder Kurioses. Erfreulicherweise mit positivem Ausgang für unsere Mandantin - der Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente. Unsere Mandantin bezog von ihrer Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rente war befristet bis zum 30.11.2023. Über drei Monate vor dem Befristungsende beantragte unsere Mandantin die Weitergewährund der Erwerbsminderungsrente. Es geschah aber zunächst: Nichts. Erst im Dezember 2023, also nach Befristungsende, erhielt unsere Mandantin Post von der Rentenversicherung. Die DRV bewilligte aber nicht die Erwerbsminderungsrente weiter, sondern teilte unserer Mandantin lediglich lapidar mit, dass die aktuellen medizinischen Befunde nicht ausreichen würden, um über die Weiterzahlung der Rente entscheiden zu können. Durchaus überraschend und nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass eine Rentenversicherung, deren tägliches Brot die Entscheidung über Erwerbsminderungsrentenanträge ist, rund vier Monate benötigt, um festzustellen, dass die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichend sind; welche Unterlagen noch benötigt würden, verriet die Versicherung aber auch nicht. Zumindest vorläufig erklärte sich die Rentenversicherung aber immerhin bereit, die Rente bis Ende Januar 2024 weiter zu bezahlen.

Einigung im Betriebsprüfungsverfahren - Nachforderung mehr als halbiert

Unsere Mandantin ist Anbieterin von Coachings/Seminaren. Sie arbeitete dabei auch mit selbständigen Dozenten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd kam in einer Betriebsprüfung dann aber zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um selbständige Tätigkeiten handeln würde, sondern um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Im Anhörungsverfahren teile sie unserer Mandant sodann mit, dass beabsichtigt sei, eine Nachforderung in einer Gesamthöhe von 65.026,23 € geltend zu machen. 
Erfolg vor dem Sozialgericht Regensburg - Unser depressiver Mandant erhält eine volle EM-Rente

Erfolgreiche Klage - Mandant erhält Erwerbsminderungsrente

Zur Erwerbsminderung führen besonders oft psychische Erkrankungen. Dass psychische Erkrankungen aber nicht nur oft zur Erwerbsminderung führen, sondern auch zur Erwerbsminderungsrente, zeigt ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei. Unser Mandant leidet an verschiedenen psychischen Erkrankungen, vor allem aneiner chronifizierten Depression, die symptomatisch insbesondere gekennzeichnet ist durch Antriebsstörungen, Gedankenkreisen, Grübelneigung, sozialen Rückzug, Ängste, Panikattacken, Schlafstörungen, Müdigkeit und innere Unruhe. Er war aufgrund dieser Symptomatik nicht mehr in der Lage, erwerbstätig zu sein; jedenfalls nach seiner Einschätzung und der seines behandelnden Facharztes für Psychiatrie. 
SG Landshut - AOK Bayern übernimmt Kosten einer Mastopexie beidseits

Anerkenntnis vor Gericht - AOK übernimmt Kosten für eine Mastopexie

Unsere Mandantin ist bei der AOK Bayern - Direktion Straubing gesetzlich krankenversichert. Unter Vorlage entsprechender ärtlicher Bescheinigungen beantragte sie bei der AOK die Kostenübernahme für einen Wechsel der Brustimplantate, die Entfernung der Kapselfibrose und für eine Mastopexie beidseits. Die Krankenkasse lehnte den Antrag in Bezug auf die Mastopexie beidseits jedoch ab. Die Mastopexie sei medizinisch nicht erforderlich. Der Rechtstreit landete letztlich vor dem Sozialgericht Landshut (S 10 KR 281/22).  In dem Rechtsstreit konnte die Krankenkasse unserer Mandantin, nachdem ein ärztliches Sachverständigengutachten eingeholt worden war, überzeugt werden, dass auch die Mastopexie beidseits medizinisch notwendig ist, Mit Schriftsatz vom 15. Januar 2024 gab die AOK Bayern - Direktion Straubing dann auch folgendes Anerkenntnis ab:

Bundesgerichtshof hebt Verurteilung des Landgerichts Amberg auf

Das Landgericht Amberg hatte unseren Mandanten mit Urteil vom 13. Juli 2023 wegen Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Beihilfe zum besonders schweren Raub und mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Mit Erfolg. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun das Urteil des Landgerichts Amberg im Strafausspruch aufgehoben und das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Amberg zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 09.01.2024 - 6 StR 507/23).

Psychotherapie hilft - gesundheitlich und rechtlich

Dass Psychotherapie der Gesundheit bei psychischen Erkrankungen hilft, ist weithin bekannt. Nicht so bekannt ist aber, dass Psychotherapie auch bei rechtlichen Problemen helfen kann, wie ein aktuelles Beispiel aus unserer Kanzlei zeigt, in dem es um die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bei psychischer Erkrankung ging. Unser Mandant leidet u.a. an Depressionen. Um den sich daraus ergebenden Einschränkungen Rechnung tragen zu können, hatte er beim ZBFS - Versorgungsamt - Region Oberpfalz die Feststellung eines GdB von 50 beantragt. Das Versorgungsamt stellte jedoch nur einen GdB in Höhe von 40 fest. Das Widerspruchsverfahren, in dem sich unser Mandant noch vom VdK hatte vertreten lassen, blieb ohne Erfolg. Das ZBFS wies den Widerspruch als unbegründet zurück. Der gewünschte Erfolg stellte sich dann aber im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 15 SB 480/23) ein, in dem wir die Vertretung übernommen haben.

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