Auch nach vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Sozialrecht erlebt man immer wieder Kurioses. Erfreulicherweise mit positivem Ausgang für unsere Mandantin - der Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente.
Unsere Mandantin bezog von ihrer Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rente war befristet bis zum 30.11.2023. Über drei Monate vor dem Befristungsende beantragte unsere Mandantin die Weitergewährund der Erwerbsminderungsrente. Es geschah aber zunächst: Nichts. Erst im Dezember 2023, also nach Befristungsende, erhielt unsere Mandantin Post von der Rentenversicherung. Die DRV bewilligte aber nicht die Erwerbsminderungsrente weiter, sondern teilte unserer Mandantin lediglich lapidar mit, dass die aktuellen medizinischen Befunde nicht ausreichen würden, um über die Weiterzahlung der Rente entscheiden zu können. Durchaus überraschend und nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass eine Rentenversicherung, deren tägliches Brot die Entscheidung über Erwerbsminderungsrentenanträge ist, rund vier Monate benötigt, um festzustellen, dass die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichend sind; welche Unterlagen noch benötigt würden, verriet die Versicherung aber auch nicht. Zumindest vorläufig erklärte sich die Rentenversicherung aber immerhin bereit, die Rente bis Ende Januar 2024 weiter zu bezahlen.