Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Wenn der Vorwurf zunächst schwerer wiegt als die Wahrheit – Einstellung eines Verfahrens wegen angeblicher Vergewaltigung

Ein falscher Vorwurf kann ein Leben zerstören. Besonders dann, wenn es um ein Delikt wie Vergewaltigung geht. Ein solcher Fall erreichte kürzlich unsere Kanzlei – mit einem glücklichen Ende. Unser Mandant sah sich dem Vorwurf der Vergewaltigung ausgesetzt. Die Anzeige kam von einer ehemaligen Lebensgefährtin, mit der die Beziehung bereits vor längerer Zeit beendet war. Die Anschuldigungen wogen schwer, und wie so oft in solchen Verfahren galt: Aussage steht gegen Aussage.

Antrag sorgfältig und vollständig gestellt – Rentenversicherung entscheidet positiv

Ein weitverbreitetes Vorurteil lautet: „Ein Rentenantrag wird sowieso immer erst einmal abgelehnt.“ Nicht selten hören wir diesen Satz von Mandantinnen und Mandanten, die sich mit der Antragstellung oder der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente schwertun – teils aus Frustration, teils aus Erfahrung. Und tatsächlich: Die Hürden im Verfahren wirken oft hoch, Ablehnungen sind häufig, und auch die juristische Aufarbeitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann langwierig sein. Umso erfreulicher ist es, wenn sich ein anderes Bild zeigt – wie im folgenden Fall:

Erfolgreicher Widerspruch: GdB 50 bei ISM

Viele Betroffene seltener Erkrankungen wie der indolenten systemischen Mastozytose (ISM) erleben es immer wieder: Die körperlichen und seelischen Belastungen sind erheblich, doch der Bescheid des Versorgungsamts wird diesem Ausmaß nicht gerecht. So auch im Fall einer Mandantin unserer Kanzlei, bei der wir im Widerspruchsverfahren vor dem Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus die Erhöhung des GdB von 40 auf 50 erfolgreich durchsetzen konnten.

Das neue SEG: Ratgeber von Mathias Klose jetzt auch als Ebook erhältlich

Zum 1. Januar 2025 trat das neue Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) in Kraft – und mit ihm ein grundlegender Systemwechsel in der sozialen Absicherung von Soldatinnen und Soldaten. Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen von Wehrdienstschäden besser aufzufangen – klarer, moderner und transparenter als bislang. Doch neue Gesetze bringen auch neue Fragen. Welche Leistungen stehen mir zu? Was gilt als „wehrdienstbedingte Schädigung“? Und wie läuft das Verfahren ab? Für alle, die sich mit diesen Fragen befassen müssen oder wollen, ist am 1. April bereits ein Ratgeber von Rechtsanwalt Mathias Klose in Buchform erschienen. Ab sofort ist „Das neue Soldatenentschädigungsgesetz“ – Ratgeber mit Musteranträgen, Beispielen und Praxistipps" auch als Ebook im Handel erhältlich.

Verfahrenseinstellung bei § 184b StGB gegen Geldauflage

Die Strafvorschrift des § 184b StGB – Verbreitung, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte – gehört zu den schärfsten Normen des deutschen Strafrechts. Bereits der Grundtatbestand in § 184b Abs. 1 Satz 1 sieht Freiheitsstrafen nicht unter sechs Monaten und bis zu zehn Jahren vor. Eine Einstellung des Verfahrens kommt daher nach allgemeiner Praxis kaum in Betracht. Die Hürden für eine Anwendung des § 153a StPO – Einstellung gegen Auflagen – sind in diesem Bereich besonders hoch. Umso bemerkenswerter ist ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei.

Betriebsprüfung muss nicht teuer werden - Nachforderung um rund 94% reduziert

Im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) gegenüber einem unserer Mandanten, einem Winzer, eine beträchtliche Nachforderung in Höhe von 22.600,93 Euro erhoben. Im Mittelpunkt stand die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von insgesamt 14 Saisonkräften, die der Mandant in den Jahren 2017 bis 2020 als Erntehelfer beschäftigt hatte.

BA hebt Sperrzeit wieder auf - Erfolg im Widerspruchsverfahren

Im Zusammenhang mit der Beantragung von Arbeitslosengeld ergibt sich oftmals eine "Sperrzeitproblematik". Denn Nach § 159 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, insbesondere das Arbeitsverhältnis grundlos gelöst hat durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Allerdings - und das Übersehen die Arbeitsagenturen gerne - führt nicht jede Kündigung oder jeder Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit bei Arbeitslosengeldbezug. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei, in dem mit Erfolg Widerspruch gegen eine Sperrrzeit erhoben wurde.

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