Unser Mandant ist im Baubereich tätig. Nach einer von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) durchgeführten Betriebsprüfung machte diese durch Bescheid vom 10. Juli 2023 eine Nachforderung an Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen geltend in Höhe von etwa 952.000 €. Diese Summe konnte unser Mandant nicht begleichen. Neben dem eingelegten Widerspruch war daher auch die notwendige Aussetzung der Vollziehung des Bescheids vom 10. Juli 2023 bei der DRV Bund beantragt worden. Diesem Antrag hatte der Rentenversicherungsträger zunächst auch stattgegeben, allerdings nur bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens. Wie so oft wies die DRV den Widerspruch im weiteren Verlauf als unbegründet zurück, so dass wir für unseren Mandanten Klage zum Sozialgericht Landhut erhoben haben. Zugleich beantragten wir wiederum die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids vom 10. Juli 2023, diesmal bis zum Abschluss des Klageverfahrens, da sich an der wirtschaftlichen Situation unseres Mandanten im Vergleich zum Widerspruchsverfahrens nichts Wesentliches geändert hatte. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen lehnte die Rentenversicherung diesmal den Antrag aber ab. Um die Vollstreckung, die eine Insolvenz unseres Mandant zur Folge gehabt hätte, noch abwenden zu können, wurde vor dem Sozialgericht Landshut zusätzlich zur bereits erhobenen Klage ein Eilrechtsschutzverfahren eingeleitet.