Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Verletztenbeistand - das unbekannte Wesen

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Strafrechts bin ich häufig für Opfer von Sexualdelikten mandatiert, um die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Neben meiner Tätigkeit als Verteidiger liegt mein Schwerpunkt in der Vertretung von Opfern von Sexualdelikten, wie sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung. Dabei ist es immer wieder erstaunlich, wie wenig Opfer von Straftaten über ihre rechtlichen Möglichkeiten im Strafverfahren wissen. Während die Nebenklage noch etwas bekannter ist, ist der Verletztenbeistand nahezu unbekannt. Ein aktueller Fall aus der Kanzlei gibt Anlass, darüber kurz zu informieren.

Nach Betriebsprüfung: DRV trägt Kosten des Eilrechtsschutzverfahrens

Ein wahrer Klassiker im Bereich der rentenversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung landete jüngst wieder auf meinem Schreibtisch. Nach einer Betriebsprüfung machte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) gegen meinen Mandanten eine sechsstellige Nachforderung geltend. Gegen den Betriebsprüfungsbescheid wurde Widerspruch erhoben. Da der Widerspruch in derartigen Fällen keine aufschiebende Wirkung besitzt, wurde zusätzlich für meinen Mandanten bei der DRV Bund ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Trotz Fristsetzung reagierte die DRV - wie häufig in letzter Zeit - nicht. Da die sofortige Fälligkeit der gesamten Nachforderung meinen Mandanten wirtschaftlich überfordert hätte, musste ein sozialgerichtliches Eilverfahren, konkret ein Antragsverfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Sozialgericht, eingeleitet werden. Dessen Kosten hat nun die DRV zu tragen.

Digitale Akten als Verfahrensbeschleuniger

Papierakten sind in manchen Anwaltskanzleien noch immer an der Tagesordnung. Wir setzen schon seit Jahren auf eine elektronische Aktenführung. Denn der seit einigen Jahren verpflichtende elektronische Rechtsverkehr hat zahlreiche Vorteile. Gerade auch dann, wenn seine Möglichkeiten nicht nur von der Kanzlei aus genutzt werden, sondern auch mobil eingesetzt werden. Dass die Vorteile auch im Bereich der Abkürzung der Verfahrensdauer liegen, zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserer Kanzlei.

"Nehmen Sie die Klage zurück?" - Nein!

Im medizinisch geprägten Sozialrecht, z.B. im Unfallversicherungs-, Renten- oder - wie hier - im Schwerbehindertenrecht, sind ärztliche Sachverständigengutachten oft verfahrensentscheidend. Zusätzlich zu den jeweiligen juristischen Voraussetzungen lässt sich nur mit einem oder mehreren medizinischen Gutachten feststellen, ob der Kläger  etwa erwerbsgemindert ist, an den Folgen eines Arbeitsunfalls leidet oder (schwer-) behindert ist. Holt das Sozialgericht ein medizinisches Sachverständigengutachten ein und verneint dieses im Ergebnis die Erwerbsminderung, die Unfallfolgen, die (Schwer-) Behinderung, etc., fragt das Gericht beim Kläger meist direkt an: "Nehmen Sie die Klage zurück?".

Keine Flucht = keine Haft

Das Amtsgericht Regensburg hatte gegen unseren Mandanten einen Haftbefehl erlassen. Der Tatvorwurf lautete Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Haftgrund war "Flucht". Aus Sicht der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichterin war unser von Mathias Klose verteidigte Mandant auf der Flucht und wollte sich dem Verfahren so entziehen. Am heutigen Tage wurde er schließlich von der Polizei angetroffen und der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Regensburg vorgeführt.

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