Unser Mandant litt seit Langem an einer mittelgradigen depressiven Episode und an einer Somatisierungsstörung, die seinen Berufsalltag erheblich beeinträchtigte, unmöglich machte. Aufgrund dieser schweren gesundheitlichen Situation stellte er einen Antrag auf Leistungen seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Leider lehnte die Versicherung, die Versicherungskammer Bayern, seinen Antrag zunächst ab und argumentierte, dass unser Mandant noch nicht berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen sei. Für unseren Mandanten war dies ein Schlag ins Gesicht, denn er sah sich aufgrund seiner Depression und den damit einhergehenden Einschränkungen eindeutig als berufsunfähig an.
In solchen Momenten ist es verständlich, dass sich viele Menschen von der scheinbar übermächtigen Versicherungsgesellschaft entmutigt fühlen und nicht wissen, wie sie weiter vorgehen sollen. Doch mein Mandant entschied sich, seine Rechte nicht einfach hinzunehmen, sondern sich kompetente rechtliche Unterstützung zu suchen. Gemeinsam begannen wir, die Versicherungsbedingungen und den Fall eingehend zu prüfen.