Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt - wer haftet für Krankenkassenbeiträge

In der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftswoche finden Seinen Kurzbeitrag von Rechtsanwalt Mathias Klose zum Thema "Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt - wer haftet für Krankenkassenbeiträge". Den Beitrag finden Sie in der Printausgabe der Wiwo oder im Internet unter https://www.wiwo.de/my/finanzen/vorsorge/wenn-der-arbeitgeber-nicht-zahlt-wer-haftet-fuer-krankenkassenbeitraege/29406460.html

Verfahrensdauer: Die sozialgerichtliche Realität

Wir führen seit 2021 für einen Mandanten einen Prozess vor dem Sozialgericht Berlin. Streitig ist die Höhe des Grads der Behinderung (GdB). Der Rechtsstreit ist mittlerweile seit mehreren Monaten entscheidungsreif, es liegt ein eindeutiges medizinisches Sachverständigengutachten vor, dass das Klagebegehren unseres Mandanten stützt, eine unstreitige Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich oder Anerkenntnis des Beklagten kam nicht zustande und die Beteiligten haben ihr Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid erklärt. Passiert ist aber über Monate: Nichts.

Deutliche Worte: "Im Fall von Frau Dr. R. muss daher die eingehende Expertise auf dem Gebiet der Impfstoffsicherheit angezweifelt werden"

Für eine Dienstreise ließ sich unser Mandant u.a. mit Twinrix Erwachsene, Typhim VI und Ixiario impfen. Dadurch entstand bei unserem Mandanten u.a. eine Hypophysitis, eine chronische Schmerzstörung, eine Dermatitis, ein Sicca-Syndrom, ein CFS, eine Trigeminusneuralgie und eine Fibromyalgie . insgesamt das Krankheitsbild einer ME-CFS. Die zuständige Berufsgenossenschaft, die BGHM, sah aber zunächst keinen Kausalzusammenhang zwischen Impfungen und Erkrankung und lehnte daher etwaige Ansprüche unseres Mandanten ab.
Widerspruch gegen Umdeutung bringt höhere Rente

Erfolgreicher Widerspruch gegen Umdeutung - Deutliche Verbesserung der Rentenleistungen

 Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben (§ 116 Abs. 2 SGB VI - sog. Umdeutung). § 116 Abs. 2 SGB VI soll eigentlich vermeiden, dass Versicherte nicht benachteiligt werden, wenn wenn sie anstelle der Rente nur eine Teilhabeleistung beantragen.

Unsere Motivation: Begeisterndes Feedback aus dem Sozialrecht treibt uns an!

Als Rechtsanwälte ist es unsere Mission, unseren Mandanten bestmöglich zu helfen und ihre Anliegen mit vollem Einsatz zu vertreten. Jedes erfolgreiche Mandat ist ein Meilenstein, der nicht nur für unsere Mandanten, sondern auch für uns persönlich von großer Bedeutung ist. Doch das besondere Highlight sind die herzlichen Dankesworte, die wir immer wieder von unseren Mandanten erhalte. Es ist schwer in Worte zu fassen, wie sehr uns die Wertschätzung und Anerkennung unserer Mandanten motiviert und beflügelt. Diese Rückmeldungen sind nicht nur ein Zeichen für erfolgreiche Arbeit, sondern auch eine Bestätigung dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Rechtsanwalt Mathias Klose gehört 2023, wie schon 2016 und 2017, zu den Focus-Business Top Rechtsanwälten im Sozialrecht

Mathias Klose: Focus-Business Top-Rechtsanwalt im Sozialrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose gehört zu den Top-Anwälten in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen FactField für das Nachrichtenmagazin Focus-Business durchgeführt hat. Mathias Klose ist im Fachbereich Sozialrecht ausgezeichnet worden. Die Anwälte, die in der Focus-Anwaltsliste geführt sind, erhalten die Auszeichnung „Top Rechtsanwalt 2023“. Rechtsanwalt Klose ist der einzige Rechtsanwalt in Regensburg, der im Bereich Sozialrecht die Auszeichnung „Top Rechtsanwalt 2023“ erhalten hat.  

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

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Barrierefreier Zugang 

Anwälte

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Fachanwalt für Sozialrecht
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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