Im medizinisch geprägten Sozialrecht, z.B. im Unfallversicherungs-, Renten- oder - wie hier - im Schwerbehindertenrecht, sind ärztliche Sachverständigengutachten oft verfahrensentscheidend. Zusätzlich zu den jeweiligen juristischen Voraussetzungen lässt sich nur mit einem oder mehreren medizinischen Gutachten feststellen, ob der Kläger etwa erwerbsgemindert ist, an den Folgen eines Arbeitsunfalls leidet oder (schwer-) behindert ist. Holt das Sozialgericht ein medizinisches Sachverständigengutachten ein und verneint dieses im Ergebnis die Erwerbsminderung, die Unfallfolgen, die (Schwer-) Behinderung, etc., fragt das Gericht beim Kläger meist direkt an: "Nehmen Sie die Klage zurück?".