Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Wendepunkt 109

Im medizinisch geprägten Sozialrecht ist neben juristischer Fachkompetenz häufig auch medizinische Fachkompetenz streitentscheidend. Insbesondere medizinische Sachverständigengutachten haben für den Ausgang des Verfahrens höchste Bedeutung. Die Sozialgerichte bringen Sachverständigengutachten auf medizinischem Gebiet üblicherweise großes Vertrauen entgegen und übernehmen den Inhalt oft unkritisch, oft mit der formelhaften Begründung, das Gutachten sei nachvollziehbar und widerspruchsfrei. Ist ein Gutachten für den Mandanten negativ, bestätigt es also die medizinischen Leistungsvoraussetzungen nicht, beispielsweise die medizinischen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung, ist aufgrund des unkritischen Umgangs der Sozialgerichte mit Sachverständigengutachten oft davon auszugehen, dass ein Prozess verloren wird. In manchen Fällen hilft eine stichhaltige Argumentation und Stellungnahme gegen das Gutachten, etwa wenn der Sachverständige seinem Gutachten einen falschen Sachverhalt zugrunde legt, formelle Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Gerichtsgutachtens nicht einhält, der offenkundig fachlich ungeeignet ist, der sich als befangen erweist oder seinen Auftrag überschreitet. in vielen Fällen gelingt es aber nicht, ein medizinisches Gutachten mit juristischen Mitteln im Ergebnis zu entkräften.Um dieses Problem zu lösen, gibt das SGG dem Kläger in einem Sozialgerichtsverfahren die Möglichkeit, zu beantragen, einen bestimmten Arzt gutachterlich zu hören (§ 109 SGG). Ein solches Gutachten nach § 109 SGG kann, wenn es zu einem anderen Ergebnis kommt als das Erstgutachten, eine Wendung im Prozess herbeiführen und das Klageverfahren in die Erfolgsspur (zurück) bringen.

Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

Unserem Mandanten lag zur Last, zusammen mit einem Dritten eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, konkret sollen sie auf ihren Nachbarn "eingeprügelt und eingetreten" haben. Unser Mandant wies diese Vorwürfe entschieden zurück. Nach Sichtung der Ermittlungsakte zeigten sich auch Widersprüche und Abweichungen in den Aussagen der Belastungszeugen, sowohl was den Inhalt als auch den zeitlichen Ablauf der angeblichen Tat anging. Durch eine Verteidigungsschrift wurde daraufhin die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten Beschuldigten mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) beantragt. Mit Erfolg.

Zahlung von Krankengeld trotz Lücke

Unser Mandant befand sich bis zum 09.10.2018 in stationärer Behandlung und bezog während dieses Zeitraums von seiner Krankenkasse, der BIG direkt gesund, Krankengeld. Für den 10.10.2018 hatte er bei seiner behandelnden Ärztin einen Termin vereinbart, um die weitergehende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen. Er suchte am 10.10.2018 auch die Praxis auf. Von den Praxismitarbeitern wurde ihm dort jedoch mitgeteilt, dass seine Ärztin sämtliche Termine am 10.10.2018 unvorhergesehen absagen müsste. Er solle am 11.10.2018 wieder in der Praxis vorstellig werden. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit am 11.10.2018 würde ausreichend sein, um weiterhin Krankengeld beziehen zu können.Die BIG direkt gesund sah dies anders. Sie berief sich auf die Lücke bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit am 10.10.2018 und beendete die Zahlung von Krankengeld. Der dagegen erhobene Widerspruch blieb erfolglos. Die Krankenversicherung hielt an ihrer Sichtweise fest.Es wurde sodann Klage zum Sozialgericht erhoben. Diese war erfolgreich. Zur Begründung der Klage wurde auf die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hingewiesen, nach welcher eine Lücke bei der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausnahmsweise dann entbehrlich ist, wenn der Patient alles in seiner Macht stehende versucht hat, um die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen und diese Voraussetzung auch dann geworden ist, wenn der Patient zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit einen Arzt aufsuchen möchte, dieser Termin aber von Praxisseite her verschoben wird. Entgegen der Ansicht der BIG ist nach der Rechtsprechung des BSG also ein Arzt-Patienten-Kontakt nicht mehr zwingend erforderlich.

Rentenanspruch in II. Instanz durchgesetzt

Das Sozialgericht Regensburg hatte die Klage unseres Mandanten, der sich in I. Instanz noch anderweitig vertreten ließ, gegen die DRV Bayern Süd auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente abgewiesen. Das Sozialgericht stützte seine Entscheidung im Wesentlichen auf ein Gutachten des zum Sachverständigen bestellten Facharztes für Neurologie/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie R., der bei unserem Mandanten trotz des Vorliegens ganz erhebliche Erkrankungen ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beate und somit die medizinischen Rentenvoraussetzungen des § 43 SGB VI verneinte.Gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg wurde dann nach Übernahme der Vertretung durch uns Berufung zum Bayerischen Landessozialgericht (Aktenzeichen L 6 R 454/19). Mit Erfolg.

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wieder aufgehoben

Unser Mandant hatte einen Verkehrsunfall. Dabei wurde u.a. das Fahrzeug erheblich beschädigt und sein Beifahrer verletzt. Eine rund eine Stunde nach dem Unfll durchgeführte Messung ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,58 Promille. Daraufhin wurde seine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Es seien "dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§§ 69 Abs.1, 2, 315c Abs.1 Nr.1a StGB)", d.h. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Diese vorläufige Entziehung des von Rechtsanwalt Christian Falke verteidigten Mandanten hob das Amtsgericht Straubing nun - zu Recht - wieder auf.

Autorenvertrag für den "BAföG-Ratgeber" unterschrieben

Rechtsanwalt Mathias Klose bearbeitet seit 2018 den im Walhalla-Verlag erscheinenden, an das Fachpublikum gerichteten Kommentar "Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - Handbuch der wichtigsten Vorschriften und Urteile für die Praxis", der als Loseblattsammlung, online über den Walhalla-Verlag und über Juris bezogen werden kann.  Für Schüler uns Studenten selbst wird voraussichtlich im September 2021 der "BAföG-Ratgeber" erscheinen, der ein Praxisleitfaden sein soll, um die Rechte und Ansprüche aus dem BAföG zu kennen und druchsetzen zu können.

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