Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
266a StGB - Es hat sich herausgestellt, dass M. unschuldig ist

Klartext: "Es hat sich herausgestellt, dass M. unschuldig ist"

Die Staatsanwaltschaft Regensburg ward unserem Mandanten (M.) vor, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben. Nun erfolgte eine Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts, die unmissverständlicher nicht hätte formuliert werden können:   "Es hat sich herausgestellt, dass M. unschuldig ist" (Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 26.06.2023, Az. 602 Js 15035/21).

Mandant vom Vorwurf der Vergewaltigung befreit

In der heutigen Zeit, in der der Ruf einer Person schnell durch Vorwürfe beschädigt werden kann, ist es von entscheidender Bedeutung, eine kompetente und diskrete Verteidigung im Ermittlungsverfahren sicherzustellen. Das machen wir. Rechtsanwalt Klose ist es diskret und kompetent gelungen, ein Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten wegen des schwerwiegenden Vorwurfs der Vergewaltigung erfolgreich zur Einstellung zu bringen. Zu einer möglicherweise rufschädigenden öffentlichen Hauptverhandlung kommt es auf diese Weise nicht.

Kommentierung des AFBG

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) soll die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse in Bezug auf die Förderung als auch damit verbundener Aufstiegschancen herstellen. Zum AFBG ist in Kürze ein praxisbezogener Kurz-Kommentar von Rechtsanwalt Klose erhältlich.

Erfolgreicher Widerspruch gegen die Ablehnung einer Reklinationsorthese

Unser Mandant ist bei der IKK Südwest krankenversichert. Er beantragte dort am 20.01.2023 die Kostenübernahme für eine Reklinationsorthese (TLSO). Um die medizinische Notwendigkeit einer Reklinationsorthese (TLSO) zu prüfen, beauftragten die Krankenkasse, wie üblich, den medizinischen Dienst. Dieser teilte in seiner Stellungnahme vom 13.02.2023 mit, nicht inhaltlich entscheiden zu können, da "weitere Ermittlungen" in Bezug auf den Gesundheitszustand unserer Mandanten notwendig sein würden. Die IKK Südwest sah jedoch von "weiteren Ermittlungen" ab und lehnte den Antrag ab. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Nachdem die Krankenkasse die "weiteren Ermittlungen" nachgeholt hatte, zeigte sich auch die medinzinische Erforderlichkeit der Reklinationsorthese. Mit Schreiben vom 28. Juni halt die IKK Südwest (H...9) dem Widerspruch ab: "Die hier eingereichten Unterlagen sind aussagekraftig und begronden ausreichend die Versorgung". Ein schöner Erfolg für unseren Mandanten, der auf die Reklinationsorthese dringend angewiesen ist.  
Rechtsanwalt Mathias Klose gehört 2023 zu den Focus-Business Top Rechtsanwälten im Fachbereich Sozialrecht

Rechtsanwalt Mathias Klose gehört zu den Focus-Business Top-Rechtsanwälten im Sozialrecht 2023

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Sozialrecht) gehört zu den Top-Rechtsanwälten in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die ein Datenunternehmen für FOCUS-Business durchgeführt hat. Mathias Klose ist im Fachbereich Sozialrecht ausgezeichnet worden. Die Anwälte, die in der FOCUS-Business-Rechtsnwaltsliste geführt sind, erhalten die Auszeichnung „Top Rechtsanwalt 2023“.

Kurzbeitrag zum Elterngeld in der Wirtschaftswoche

Voraussichtlich in der Ausgabe vom 21. Juli erscheint in der WirtschaftsWoche ein Kurzbeitrag von Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose zu Fragen der Anrechnung von Einkommen während des Bezugs von Elterngeld. Der Beitrag klärt kurz, welche Arten von Einkommen anzurechnen sind, auch ob beispielsweise Ausschüttungen der VG Wort oder Zahlungen der GEMA anzurechnen sind, und zeigt zwei Möglichkeiten, wie es gelingen kann, die Anrechnung von Einkommen auf das Elterngeld zu vermeiden. 

Doch erwerbsgemindert - DRV Bund bietet vor Gericht Erwerbsminderungsrente an

In einem aktuellen Fall vor dem Sozialgericht Regensburg (Aktenzeichen S 4 R 533/21) konnten wir wieder einen bedeutenden Erfolg für einen unserer Mandanten verbuchen. Der Fall drehte sich um die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente, bei der die Rentenversicherung zunächst zögerte. Dank eines Gutachtens nach § 109 SGG, das die medizinischen Rentenvoraussetzungen des Mandanten bestätigte, gelang es, ein Vergleichsangebot der Rentenversicherung zu erzielen. Dieses wurde schließlich angenommen, wodurch die Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung gesichert wurde.

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Rechtsanwaltskanzlei Klose
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