Unsere Mandantin bezog für ihr Studium vom Studierendenwerk München Oberbayern bis September 2023 BAföG. Für die Zeit ab Oktober 2023 stellte sie rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag. Die Förderungshöchstdauer war noch nicht erreicht, auch nicht die Altershöchstgrenze oder ein sonstiger Ausschlussgrund waren gegeben. Dennoch entschiede das BAföG-Amt nicht über den Weiterbewilligungsantrag unserer Mandantin. Hintergrund war, dass der Vater unserer Mandantin kürzlich verstorben war, sie aber (noch) keine Angaben zum Erbe machen kann. Aus Sicht des Studierendenwerks war damit die Vermögenssituation unserer Mandantin noch ungeklärt. Ausbildungsförderung könnte bis zur Klärung der Vermögenssituation nicht geleistet werden. Für unsere Mandantin natürlich eine inakzeptable Situation, zumal sie ja - soweit möglich - alle Angaben gemacht uns Auskünfte erteilt hatte.