Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Nach Anklageerhebung - Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt

Das Ziel der Verteidigung ist, wenn ein Freispruch aufgrund der Sach- und Rechtslage bicht in Betracht kommt, oftmals eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO: "Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind." (§ 153 Abs. 1 StPO). 

Die Schatten von "BigActionMan50" verblassen

Seit dem spektakulären Fall von "BigActionMan50", einem Darknet-Drogendealer, der im großen Stile mit Betäubungsmitteln handelte, sind tausende Strafverfahren gegen seine Kunden eingeleitet worden. Die Ermittlungen förderten eine Fülle von Adressdatensätzen seiner - angeblichen - Kunden. In der Folge wurden gegen diese Kunden Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) eingeleitet. Die Verunsicherung war groß, als die Ermittlungen begannen. Doch mittlerweile ist eine Wendung in Sicht, die für viele der beschuldigten Personen erhebliche Erleichterung bedeuten könnte - die Verjährung und die meist oberflächlich gehaltenen Ermittlungen.

Mastozytose-Podcast: GdB

Im Podcast "Mastozytose verstehen: Leben mit einer seltenen Erkrankung" spricht Nicole Hegmann (Vorsitzende des Mastozytose Selbsthilfe Netzwerk e.V.) in der aktuellen Folge mit Jan Hirschhäuser und Rechtsanwalt Mathias Klose. In der vor wenigen Tagen erschienen Folge geht es um den Grad der Behinderung (GdB) bei Mastozytose, insbesondere um die immer wieder in den GdB-Verfahren auftretenden Schwierigkeiten und passende Lösungsmöglichkeiten.

Naltrexon im Off-Label-Use bei Borderline-Persönlichkeitsstörung

Unsere Mandantin leidet an einer ausgeprägten Borderline-Persönlichkeitsstörung. Ihr behandelnder Facharzt für Psychiatrie hielt eine medikamentöse Behandlung mit Naltroxen für erforderlich. Den insoweit gestellten Antrag lehnte die Krankenkasse unserer Mandantin, die Barmer GEK, zunächst ab. Es handele sich um einen Off-Label-Einsatz und es existiere keine qualifizierte Studienlage, welche eine klinisch relevante Wirksamkeit von Naltrexon zur Behandlung von Borderline-Störungen belege. Der dagegen erhobene Widerspruch war jedoch erfolgreich.

Gute Nachrichten: Unbefristete Erwerbsminderungsrente erreicht

Immer wieder ein schönes Gefühl und ein großer Erfolg für unsere Mandanten ist es, wenn die lange erfoffte Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung über eine unbefristete Erwerbsminderungsrente eingeht. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei:      

Fast geschafft! Rechtsanwalt Christian Falke auf dem Weg zum Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt Mathias Klose ist seit 2011 Fachanwalt für Sozialrecht. Rechtsanwalt Christian Falke wird es in Kürze auch sein.  Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt  über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird im Bereich des Sozialrechts von dem Anwalt u.a. verlangt, innerhalb von drei Jahren die in der Fachanwaltsordnung festgelegten Fallzahlen sowie das festgelegte Fallquorum erreicht zu haben. Darüber hinaus muss eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorliegen. Die besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs, dessen erfolgreiche Teilnahme der Anwalt u.a. mit schriftlichen Leistungsnachweisen dokumentieren muss. 
Studierendenwerk München zahlt BAföG weiter

Geht doch - Studierendenwerk zahlt BAföG weiter

Unsere Mandantin bezog für ihr Studium vom Studierendenwerk München Oberbayern bis September 2023 BAföG. Für die Zeit ab Oktober 2023 stellte sie rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag. Die Förderungshöchstdauer war noch nicht erreicht, auch nicht die Altershöchstgrenze oder ein sonstiger Ausschlussgrund waren gegeben. Dennoch entschiede das BAföG-Amt nicht über den Weiterbewilligungsantrag unserer Mandantin. Hintergrund war, dass der Vater unserer Mandantin kürzlich verstorben war, sie aber (noch) keine Angaben zum Erbe machen kann. Aus Sicht des Studierendenwerks war damit die Vermögenssituation unserer Mandantin noch ungeklärt. Ausbildungsförderung könnte bis zur Klärung der Vermögenssituation nicht geleistet werden. Für unsere Mandantin natürlich eine inakzeptable Situation, zumal sie ja - soweit möglich - alle Angaben gemacht uns Auskünfte erteilt hatte.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter