Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
Erfolgreicher Widerspruch: DRV Bund zahlt unbefristete EM-Rente

Ist die Erwerbsminderungsrente immer befristet? Nein!

Renten wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) werden grundsätzlich befristet. So auch im Falle unseres Mandanten. Wegen internistischer und psychiatrischer Erkrankungen bewilligte ihm die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eine Rente wegen Erwerbsminderung, jedoch befristet auf drei Jahre. Gegen die zeitliche Befristung der Rente wurde Widerspruch erhoben mit dem Ziel, eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Dieses Ziel wurde erreicht.

AOK zahlt Krankengeld nach (II)

Krankenkassen irren sich. Besonders häufig im Zusammenhang mit Krankengeld. Das zeigen zwei aktuell mit Erfolg abgeschlossene Widerspruchsverfahren. In beiden Fällen weigerte sich die AOK weiter Krankengeld zu zahlen mit der Begründung, aufgrund einer vorangegangenen Erkrankung, die auf die Dauer des Krankengeldbezugs anzurechnen sei, wäre der Höchstbezugszeitraum von 78 Wochen bereits ausgeschöpft und Krankengeld könne nicht weiter gezahlt werden. Der Widerspruch war jeweils erfolgreich, hier gegen einen Bescheid der AOK Bayern vom 06.02.2023: 

Mandant vom Vorwurf der Vergewaltigung befreit

In der heutigen Zeit, in der der Ruf einer Person schnell durch Vorwürfe beschädigt werden kann, ist es von entscheidender Bedeutung, eine kompetente und diskrete Verteidigung im Ermittlungsverfahren sicherzustellen. Das machen wir. Rechtsanwalt Klose ist es diskret und kompetent gelungen, ein Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten wegen des schwerwiegenden Vorwurfs der Vergewaltigung erfolgreich zur Einstellung zu bringen. Zu einer möglicherweise rufschädigenden öffentlichen Hauptverhandlung kommt es auf diese Weise nicht.

AOK zahlt Krankengeld nach (I)

Krankenkassen irren sich. Besonders häufig im Zusammenhang mit Krankengeld. Das zeigen zwei aktuell mit Erfolg abgeschlossene Widerspruchsverfahren. In beiden Fällen weigerte sich die AOK weiter Krankengeld zu zahlen mit der Begründung, aufgrund einer vorangegangenen Erkrankung, die auf die Dauer des Krankengeldbezugs anzurechnen sei, wäre der Höchstbezugszeitraum von 78 Wochen bereits ausgeschöpft und Krankengeld könne nicht weiter gezahlt werden. Der Widerspruch war jeweils erfolgreich, hier gegen einen Bescheid der AOK Bayern vom 15.06.2022: 

Erfolgreicher Widerspruch gegen die Ablehnung einer Reklinationsorthese

Unser Mandant ist bei der IKK Südwest krankenversichert. Er beantragte dort am 20.01.2023 die Kostenübernahme für eine Reklinationsorthese (TLSO). Um die medizinische Notwendigkeit einer Reklinationsorthese (TLSO) zu prüfen, beauftragten die Krankenkasse, wie üblich, den medizinischen Dienst. Dieser teilte in seiner Stellungnahme vom 13.02.2023 mit, nicht inhaltlich entscheiden zu können, da "weitere Ermittlungen" in Bezug auf den Gesundheitszustand unserer Mandanten notwendig sein würden. Die IKK Südwest sah jedoch von "weiteren Ermittlungen" ab und lehnte den Antrag ab. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Nachdem die Krankenkasse die "weiteren Ermittlungen" nachgeholt hatte, zeigte sich auch die medinzinische Erforderlichkeit der Reklinationsorthese. Mit Schreiben vom 28. Juni halt die IKK Südwest (H...9) dem Widerspruch ab: "Die hier eingereichten Unterlagen sind aussagekraftig und begronden ausreichend die Versorgung". Ein schöner Erfolg für unseren Mandanten, der auf die Reklinationsorthese dringend angewiesen ist.  
266a StGB - Es hat sich herausgestellt, dass M. unschuldig ist

Klartext: "Es hat sich herausgestellt, dass M. unschuldig ist"

Die Staatsanwaltschaft Regensburg ward unserem Mandanten (M.) vor, Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut zu haben. Nun erfolgte eine Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts, die unmissverständlicher nicht hätte formuliert werden können:   "Es hat sich herausgestellt, dass M. unschuldig ist" (Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 26.06.2023, Az. 602 Js 15035/21).

Kurzbeitrag zum Elterngeld in der Wirtschaftswoche

Voraussichtlich in der Ausgabe vom 21. Juli erscheint in der WirtschaftsWoche ein Kurzbeitrag von Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose zu Fragen der Anrechnung von Einkommen während des Bezugs von Elterngeld. Der Beitrag klärt kurz, welche Arten von Einkommen anzurechnen sind, auch ob beispielsweise Ausschüttungen der VG Wort oder Zahlungen der GEMA anzurechnen sind, und zeigt zwei Möglichkeiten, wie es gelingen kann, die Anrechnung von Einkommen auf das Elterngeld zu vermeiden. 

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