Unser Mandant ist bei der IKK Südwest krankenversichert. Er beantragte dort am 20.01.2023 die Kostenübernahme für eine Reklinationsorthese (TLSO). Um die medizinische Notwendigkeit einer Reklinationsorthese (TLSO) zu prüfen, beauftragten die Krankenkasse, wie üblich, den medizinischen Dienst. Dieser teilte in seiner Stellungnahme vom 13.02.2023 mit, nicht inhaltlich entscheiden zu können, da "weitere Ermittlungen" in Bezug auf den Gesundheitszustand unserer Mandanten notwendig sein würden. Die IKK Südwest sah jedoch von "weiteren Ermittlungen" ab und lehnte den Antrag ab.
Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Nachdem die Krankenkasse die "weiteren Ermittlungen" nachgeholt hatte, zeigte sich auch die medinzinische Erforderlichkeit der Reklinationsorthese. Mit Schreiben vom 28. Juni halt die IKK Südwest (H...9) dem Widerspruch ab: "Die hier eingereichten Unterlagen sind aussagekraftig und begronden ausreichend die Versorgung".
Ein schöner Erfolg für unseren Mandanten, der auf die Reklinationsorthese dringend angewiesen ist.