Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Absolvierte Fortbildung: Illegale Beschäftigung - insbesondere unter arbeits- und strafrechtlichen Aspekten

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) hat am 12. Juni eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema 'Illegale Beschäftigung, insbesondere unter arbeits- und strafrechtlichen Aspekten' absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:

Anspruch auf Verordnung von medizinischem Cannabis

Viele Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen drehen sich um die Verordnung von medizinischem Cannabis zur Behandlung psychischer Erkrankungen. So auch ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei, den wir zum Anlass nehmen möchten, auf die positiven Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Verordnung von Medizinal-Cannabis hinzuweisen. Die neuere Rechtsprechung des BSG stellt für die Verordnung von Cannabisprodukten hohe Hürden auf. Sie bietet aber auch großen Chancen, insbesondere die Urteile vom 10.11.2022 - Az.  B 1 KR 28/21 R; B 1 KR 9/22 R; B 1 KR 19/22 R, können für Sie hilfreich sein, wenn Sie derzeit mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse um die Verordnung von Cannabis streiten. Manche Gerichte weise automatisch auf die BSG-Rechtsprechung hin, so im aktuellen Fall das Bayerische Landessozialgericht in einem von uns geführten Berufungsverfahren (Az. L 5 KR 396/22). Manche Gerichte weisen leider nicht darauf hin. Da, auch wenn die Entscheidungen schon über ein halbes Jahr alt sind, sie noch nicht überall bekannt sind, hier das Wichtigste und Nützlichste:

Ermittlungsverfahren wegen Beitragsvorenthaltung eingestellt

Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (§ 153 Abs. 1 S. 1 StPO). Von dieser Möglichkeit der Einstellung wegen Geringfügigkeit machen Staatsanwaltschaften und Gerichte im Allgemeinen durchaus häufig Gebrauch. Nicht so häufig ist die Geringfügigkeitseinstellung aber in Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB; in diesen Verfahren kommt üblicherweise nur eine Einstellung gegen - häufig sehr empfindliche - Geldauflagen in Betracht. Ausgeschlossen ist eine Einstellung nach § 153 StPO aber auch bei Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nicht, wie ein aktueller Fall von Rechtsanwalt Klose (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht) zeigt.

Private Vorsorge lohnt - BUZ zahlt schnell

Dass die private Vorsorge gegen das Risiko der Erwerbsunfähigkeit zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung lohnt, zeigt ein aktueller Fall aus der Kanzlei.  Während die Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung noch völlig unklar ist, hat die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) - Die Continentale - unseres Mandanten, der an einer schweren Depression leidet, schon wenige Monate nach unserem Antrag hin Leistungen bewilligt: "Unsere Leistungspflicht aus der o.g. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) erkennen wir ab dem 01.12.2022 an" (Vers. Nr. 01...5).   

Einstellung nach Einspruch in Prozess um sexuelle Belästigung

Das Amtsgericht Regensburg hatte gegen den von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose verteidigten Mandanten einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung gemäß § 184i Abs. 1, 3 StGB erlassen. Unser Mandant sollte ein Frau in einem Geschäft in Regensburg "in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt" haben. Der Strafbefehl verhängte gegen unseren Mandanten deswegen eine empfindliche Geldstrafe in Höhe 60 Tagessätzen zu je 60,00 Euro, insgesamt also 3.600,00 Euro.
Unglaubliches Urteil - AG Schwandorf: Arbeitslose sind potenzielle Straftäter

Amtsgericht Schwandorf stempelt Arbeitslose als potenzielle Betrüger ab

Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigt als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht seit vielen Jahren regelmäßig in Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs (§ 263 StGB) und hat zu diesem Thema Sozialleistungsbetrug auch in juristischen Fachzeitschriften publiziert. In diesem Zusammenhang hat er schon viele Urteile gesehen. Ein Urteil wie das des Amtsgerichts Schwandorf vom 3. April 2023 jedoch noch nicht. Das Urteil des Amtsgerichts Schwandorf vom 3. April 2023 übergab ihm ein Mandant, der sich an uns wendete, nachdem er als Ersttäter durch dieses Urteil wegen Sozialleistungsbetrugs bei einem Betrugsschaden von rund 7.200 Euro zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und Monaten Dauer ohne (!) Bewährung verurteilt worden war. Den Tatvorwurf bestritt unser Mandant im Übrigen vehement. Noch unglaublicher als dieser Urteilsspruch an sich ist allerdings die Begründung des Urteils:
Auszug aus einem medizinischen Sachverständigengutachten zur Höhe des GdB 50

Vor dem Sozialgericht: GdB-Erhöhung auf 50

Unsere Mandantin leidet u.a. an eher ungewöhnlichen Erkrankungen, z.B. eine Polycythämie, einer Faktor-V-Mutation und einer Lupuskoagulanz. Wie so häufig bei ungewöhnlichen Erkrankungen, fiel die GdB-Beurteilung zunächst unbefriedigend für unsere Mandantin aus. Das ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt in Regensburg) stellte auch nach Duchführung des Widerspruchsverfahrens nur einen Gesamt-GdB von 30 fest. Zu wenig aus Sicht unserer Mandantin. Um den angemessenen GdB - 50 - doch noch zu errecichen, haben wir für unsere Mandantin Klage zum Sozialgericht Regensburg erhoben. Mit Erfolg.

Kanzlei

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Telefax: 0941 307 44 55 1

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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