Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund macht nach eine Betriebsprüfung eine Nachforderung in Höhe von rund 159.000 € geltend. Gegen den entsprechenden Betriebsprüfungsbescheid haben wir Widerspruch erhoben, da der Bescheid rechtlich bedenklich erscheint. Zugleich haben wir, nachdem der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt, bei der DRV die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt und mit unbilliger Härte unter Vorlage einer Bestätigung des Steuerberaters unserer Mandantschaft begründet. Die der DRV zur Aussetzung der Vollziehung gesetzte zweiwöchige Frist verstrich, wie zur Zeit häufig, fruchtlos. Um die Vollziehung des Betriebsprüfungsbescheids doch noch zu verhindern, wurde zum Sozialgericht Regensburg ein Eilrechtsschutzantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruch gegen den Bescheid der Rentenversicherung gestellt.