Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

SWK Schadenrecht erscheint am 19. Oktober im Nomos Verlag

Der von Pardey/Balke/Link herausgegebene Stichwortkommentar (SWK) Schadensrecht, in dem Rechtsanwalt Mathias Klose die Stichwärter "Impfschaden" und "soziales Entschädigungsrecht"  kommentiert, ist bereits seit Längerem vorbestellbar, z.B. im Beck-Shop oder beim Nomos Verlag selbst. Nun steht der genaue Erscheinungstermin fest. Der SWK Schadenrecht erscheint am 19. Oktober 2022.

Monatlich 1.961,78 Euro im Eilrechtsschutz erreicht

Unsere Mandanten beziehen von der Stadt Straubing Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Nachdem es zu (freundlich formuliert) atmosphärischen Störungen im Verhältnis zum zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Straubing gekommen war, hatte dieser angekündigt, ab September die Leistungen einzustellen. Für unsere Mandanten natürlich ein untragbarer Zustand. Um diesem entgegen zu wirken, wurde mit Erfolg das Sozialgericht Landshut angerufen.

Fester Wohnsitz und Arbeitsstelle vermeiden weitere Untersuchungshaft

Gegen unseren Mandanten bestand wegen des Verdachts des versuchten Diebstahls, des Verschaffens von falschen Ausweispapieren u.a. ein Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg. Dieses nahme zum vorgenannten Tatverdacht noch den Haftgrund der Flucht an. Der Haftgrund konnte im Haftprüfungsverfahren von Rechtsanwalt Klose widerlegt werden, so dass der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde (AG Regensburg - III Gs 4307/22) und unser Mandant sich wieder auf freiem Fuß befindet.

Keine Unterhaltsvermutung in's Blaue hinein

Unser Mandant lebte vorübergehend mit seinen beiden erwachsen und vollzeitig berufstätigen Kindern zusammen in einer Wohnung. Lediglich die Miete wurde nach Köpfen geteilt. Ansonsten wirtschaftete jeder für sich alleine. Auch Schenkungen oder Unterhaltszahlungen der Kinder an unseren Mandanten erfolgten nicht. Nach Ende des Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld musste unser Mandant, da über die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht abschließend entschieden war, kurzzeitig Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen. Er stellte daher beim Jobcenter Landkreis Kelheim in Abensberg den entsprechenden Antrag. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch ab. Da unser Mandant mit seinen Kindern zusammenwohne, sei davon auszugehen, dass diese ihm Unterhalt leisteten und er daher nicht hilfebedürftig i.S.d. SGB II sei. Der dagegen erhobene Widerspruch blieb noch ohne Erfolg. Anders die anschließend zum Sozialgericht Landshut erhobene Klage.

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