Unsere Mandantin ist als Steuerberaterin tätig. Neben ihrer Tätigkeit in eigener Steuerkanzlei ist sie für eine andere Steuerkanzlei tätig. Die Tätigkeit erfolgt auf der Grundlage eines Dienstvertrags, soll also nach der Vorstellung beider Beteiligten eine sozialversicherungsfreie selbständige Tätigkeit sein. Die mit der Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status befasste Deutsche Rentenversicherung Bund - Clearingstelle - sah dies anders und ging zunächst, wie so häufig, von einer sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung aus. In der Anhörung (§ 24 SGB X) teilte die DRV Bund mit: