Nach einem tragischen tödlichen Verkehrsunfall, bei dem der Lebensgefährte unserer Mandantin und ihres erst wenige Wochen alten Kindes getötet wurde, machen wir für unsere Mandanten sukzessive die fälligen Schadensersatzansprüche geltend. Nachdem verschiedene Schadenspositionen materieller und immaterieller Art bereits in der Vergangenheit erfolgreich durch uns geltend gemacht worden waren, wurden nun auch die entgangenen Unterhaltsansprüche für unsere Mandantin und ihren Sohn mit Erfolg gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherungs des Unfallfahrzeughalters geltend gemacht. Die Versicherung hat die Berechnung unseres Unterhaltsausfallschadens vollumfänglich übernommen.