Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Mildes Urteil in Prozess um Angriff auf der A3

Unser Mandant soll im Frühjahr dieses Jahres zunächst auf der Autoahn A3 ein Auto angehalten haben, die Fahrerin abgegurtet und aus dem Auto gezerrt haben. Das Wegfahren mit dem Pkw gelang ihm aber nicht. Er entfernte sich daraufhin zu Fuß und nahm dann nahe der Autobahn einem Radfahrer gewaltsam dessen Fahrrad ab. Über den Vorfall berichtete z.B. die MZ am 14.11.2021 und 15.11.2021. Das Landgericht Regensburg sah aufgund der massiven Erkrankung unseres Mandanten von einem Schuldspruch ab und ordnete nun die zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) an.

3000,- € beenden 184c-StGB-Verfahren

Unser Mandant sollte kinderpornographische Schriften, konkret Bilder, per Smartphone über einen Messengerdienst verbreitet haben. Aus diesem Grundee wurde u.a. eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen. Im Ermittlungsverfahren zeigte sich dann, dass es keine kinderpornographische Bilder waren, die unser Mandant verbreitet haben sollte, sondern jugendpornographische Bilder (§§ 184c Abs.1 Nr.1b und Nr. 2, 53 StGB). Auch zeigte sich dass Quantität und Qualität der Bildaufnahmen im unteren Bereich lagen, nahezu im Grenzbereich zur Volljährigkeit der abgebildeten Personen. 

Nachforderung aus Betriebsprüfung wieder aufgehoben

Nach einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) forderte die Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) von unserem Mandanten, der im Baugewerbe tätig ist, einen Betrag in Höhe von rund € 6.700,- nach. Unser Mandat soll einen Scheinselbständigen beschäftigt haben, so dass die Beiträge zur Sozialversicherung nachzuentrichten wären. Gegen diese Forderung wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben.

Krankengeld ruht trotz unterbliebener Reha-Antragstellung nicht

§ 51 SGB V gibt den Krankenkassen ein mächtiges Instrument an die Hand, um den Krankengeldbezug zu beenden - die Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrags. Oft übersehen die Krankenversicherungen aber, dass nicht nur die Befugnis aus § 51 SGB V mächtig ist, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 51 SGB V sehr hoch sind.

Absolvierte Fortbildung 3: Strafverteidigung in Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

Rechtsanwalt Mathias Klose hat am 18. November die Fortbildungsveranstaltung "Strafverteidigung in Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB" absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:

Keine Untersuchungshaft trotz drohender hoher Freiheitsstrafe

Unser Mandant sieht sich einem ganz erheblichen Vorwurf ausgesetzt: Gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln innicht geringer Menge mit Waffen. Das BtmG sieht hierfür im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft Regensburg nahm zudem Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr an, beantragte daher den Erlass eines Haftbefehls gegen unseren von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten Mandanten.

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