Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
Staatskasse trägt Gutachtenskosten in Höhe von 3500 Euro für psychiatrisches Gutachten

Kostenübernahme für medizinische Gutachten in Sozialgerichtsverfahren: Ein aktuelles Beispiel

In Sozialgerichtsverfahren mit medizinischem Bezug, wie beispielsweise Rentenverfahren oder Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), spielt die Frage nach der medizinischen Bewertung eine entscheidende Rolle. Einen besonderen Schritt in diesem Prozess bildet die Möglichkeit, ein unabhängiges ärztliches Gutachten durch einen vom Kläger selbst bestimmten Arzt erstatten zu lassen – eine Option, die in § 109 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) verankert ist.

Heilungsbewährung als Ausgangspunkt für ungerechtfertigte GdB-Herabsetzungen

In den letzten Jahren haben wir vermehrt festgestellt, dass viele unsererMandanten unverschuldet mit einem unfairen Vorgehen seitens des Versorgungsamts zu kämpfen haben. Dabei geht es insbesondere um die Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB) allein aufgrund von Heilungsbewährung nach Krebserkrankungen. Das Versorgungsamt reduziert in vielen Fällen den ursprünglich festgestellten GdB, sobald die sogenannte Heilungsbewährung erreicht ist. Die Behörde nimmt dabei lediglich den Zeitablauf von üblicherweise 5 Jahren nach Behandlungsabschluss zum Anlass, um den GdB zu kürzen. Hier liegt jedoch das Problem: Das Versorgungsamt prüft nicht den aktuellen Gesundheitszustand der Betroffenen, sondern allein den Ablauf der Zeit. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen.

Mathias Klose in der Wirtschaftswoche

In der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche finden Sie einen Beitrag von Rechtsanwalt Mathias Klose als "WiWo-Coach Recht" zum Elterngeld: "Wird mein Elterngeld wegen Sonderhonoraren gekürzt?"

Erfolgreicher Kampf gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung

Unser Mandant litt seit Langem an einer mittelgradigen depressiven Episode und an einer Somatisierungsstörung, die seinen Berufsalltag erheblich beeinträchtigte, unmöglich machte. Aufgrund dieser schweren gesundheitlichen Situation stellte er einen Antrag auf Leistungen seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Leider lehnte die Versicherung, die Versicherungskammer Bayern, seinen Antrag zunächst ab und argumentierte, dass unser Mandant noch nicht berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen sei. Für unseren Mandanten war dies ein Schlag ins Gesicht, denn er sah sich aufgrund seiner Depression und den damit einhergehenden Einschränkungen eindeutig als berufsunfähig an. In solchen Momenten ist es verständlich, dass sich viele Menschen von der scheinbar übermächtigen Versicherungsgesellschaft entmutigt fühlen und nicht wissen, wie sie weiter vorgehen sollen. Doch mein Mandant entschied sich, seine Rechte nicht einfach hinzunehmen, sondern sich kompetente rechtliche Unterstützung zu suchen. Gemeinsam begannen wir, die Versicherungsbedingungen und den Fall eingehend zu prüfen.

2 Prozesse - 2 Erfolge - 2 GdBs von 50

Sozialgerichtsprozesse sind häufig. Häufig sind auch Erfolge in diesen Prozessen. Das zeigen auch 2 aktuelle Fälle aus unserer Kanzlei. Im ersten Prozess stritt unser Mandant mit dem ZBFS Region Oberpfalz - Versorgungsamt - um eine GdB-Erhöhung. Aus Sicht unseres Mandanten war eine Erhöhung des GdB auf mindestens 50 angemessen und erforderlich. Nicht aber aus Sicht der Versorgungsverwaltung.Im zweiten Prozess stritt unsere Mandantin mit dem ZBFS Region Oberpfalz - Versorgungsamt - um eine GdB-Herabsetzung. Aus Sicht des Versorgungsamts war der bislang festgestellte GdB von 50 auf 40 zu reduzieren, da sich der Gesundheitszustand unserer Mandantin gebessert habe. Unsere Mandantin sah dies natürlich anders. Beide Prozesse endeten erfolgreich für unsere Mandantin.

"Ihr korrupten Hampelmänner" - Meinungsfreiheit oder strafbare Beleidigung von Polizisten?

Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Recht, das es uns ermöglicht, unsere Gedanken und Ansichten frei zu äußern. Die Meinungsfreiheit endet regelmäßig dort, wo andere Rechtsgüter beeinträchtigt werden, zum Beispiel das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ob eine Äußerung noch von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt oder schon die Grenze zur Strafbarkeit (§ 185 StGB) überschritten hat, ist häufig nicht leicht zu beurteilen. So auch in einem aktuellen Fall aus der Kanzlei. In einem interessanten Revisionsverfahren hat der 4. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts die Verurteilung eines Mandanten wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB bedauerlicherweise bestätigt. Unser Mandant hatte in einer polizeilichen Vernehmungzwei anwesende Polizeibeamte als "korrupte Hampelmänner" bezeichnet. Diese Äußerung hielt das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 204 StRR 160/23), wie zuvor das Landgericht Regensburg (Az. 4 Ns 707 Js 23785/21), für nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt:

Deutsche Rentenversicherung bewilligt endlich die Kostenübernahme für behinderungsbedingte Pkw-Zusatzausstattung

Als Rechtsanwaltskanzlei für Sozialrecht Regensburg treffen wir oft auf Fälle, in denen meine Mandanten berechtigte Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungsträgern haben, die Leistungsträger sich aber - grundlos - weigern, diese zu erfüllen. Ein solcher Fall beschäftigte uns in den letzten Monaten intensiv. Der langwierige Kampf unserer Mandantin um die Kostenübernahme für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung ihres Pkw. Unsere Mandantin, eine selbständige Frau, war aufgrund ihrer Behinderung (MS) auf eine spezielle Ausstattung für ihr Fahrzeug angewiesen. Diese Zusatzausstattung sollte ihr die Mobilität erleichtern und die Teilnahme am Arbeitsleben ermöglichen. Doch ihr Antrag auf Kostenübernahme wurde von der Deutschen Rentenversicherung immer wieder hinausgezögert. Wir entschieden uns dafür, den Weg vor das Sozialgericht Regensburg zu suchen und eine Untätigkeitsklage einzureichen. Ein Schritt, der oft mit Unsicherheit verbunden ist, aber manchmal notwendig, um die Rechte unserer Mandanten zu wahren. Nachdem die Rentenversicherung dann auch noch begann, die Fahrtauglichkeit unserer Mandantin anzuzweifeln, musste auch noch ein Fahreignungsgutachten eingeholt werden. Letztlich bewilligte die DRV Bund aber durch Bescheid vom 18.07.2023 (Vers.-Nr. 68 .... 4) die Übernahme der Kosten der behinderungsbedingten Zusatzausstattung.

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