Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Bei der Betriebsprüfung über 108.000 Euro gespart

Unsere Mandantin ist im Pressebereich tätig. Die Deutsche Rentenversicherung Bund führte durch ihren Prüfdienst bei ihr eine Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) durch. Dabei kam es zu Beanstandungen durch den Prüfdienst der DRV. Beanstandet wurde v.a., dass unsere Mandantin verschiedene Mitarbeiter als Selbständige behandelt habe. Tatsächlich seien es nach Ansicht der DRV Arbeitnehme, also Beschäftige i.S.d. § 7 SGB IV) gewesen mit der Folge der Beitragspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung. Wie üblich ging die DRV auch davon aus, die falsche sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Mitarbeiter sei vorsätzlich erfolgt, so dass zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen auch Säumniszuschläge erhoben wurden: "In der Nachforderung sind Beitragsforderungen in Höhe von 209.644,00 Euro sowie Säumniszuschlage nach § 24 Abs.1 SGB IV in Höhe von 108.142,50 Euro enthalten". Insgesamt also eine Nachforderung in Höhe von 317.786,50 Euro.
Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht mangels Tatverdachts eingestellt

Ermittlungsverfahren eingestellt: Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 142 Abs. 1 StGB - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, war auch der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft Regensburg unserer Mandantin machte. Zu Unrecht, wie sich im Ermittlungsverfahren durch Rechtsanwalt Klose zeigen ließ.

Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) auf 520-Euro-Basis gesucht

Wir suchen einen Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) auf Minijob-Basis ab Februar 2023. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden - verteilt auf 8 Stunden bei einem Arbeitstag (Dienstag oder Donnerstag) oder 2 x 4 Stunden nachmittags (Dienstag und Donnerstag).  Sie erwartet ein moderner und abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einer netten, angenehmen und unkomplizierten Arbeitsatmosphäre in einer fachlich spezialisierten Kanzlei. In einem Arbeitsumfeld mit flachen Hierarchien werden zu Ihren Aufgaben alle typischen Rechtsanwaltsfachangestelltentätigkeiten zählen, von der Terminplanung über die Mandantenbetreuung bis zur Postbearbeitung.
Mathias Klose ist zum Mitglied des Aufgabenausschusses der RAK Nürnberg bestellt worden

Bestellung zum Mitglied des Aufgabenausschusses der Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Rechtsanwalt Mathias Klose wurde für die Zeit vom 01.12.2022 bis 30.11.2027 durch den Vorstand Rechtsanwaltsanwaltskammer Nürnberg zum Mitglied des Aufgabenausschusses nach § 2 der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg in der Fassung des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 08.09.2020 (PO) bestellt.

Versorgungsamt muss vor dem SG Landshut rückwirkend Schwerbehinderung anerkennen

Unser Mandant leidet an massiven verschiedenen orthopädischen Einschränkungen, etwa Gonarthrose beidseits, Arthrose im oberen und unteren Sprunggelenk und Fußwurzelarthrose links, Sprunggelenksarthrose rechts, dekompensierter Knick-Plattfuß links und ausgeprägter Knick-Plattfuß rechts sowie Complex Regional Pain Syndrome (CRPS). Auf seinen Antrag hin stellte das ZBFS Region Niederbayern in Landshut dennoch nur einen GdB von 40 fest. Daher musste sich letztlich auch das Sozialgericht Landshut (Aktenzeichen S 1 SB 541/21) mit der Angelegeneit beschäftigen.

Absehen von der Verfolgung nach Täter-Opfer-Ausgleich in Missbrauchsverfahren

Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) haben nicht selten nicht einen Erwachsenen als Beschuldigten, sondern Jugendliche. So auch in einem aktuellen Fall. Unserem 15-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, mit einer 13-jährigen Mitschülerin Geschlechtsverkehr gehabt zu haben und dies auf Video aufgenommen zu haben. Nach § 176 Abs. 1 StGB würde dies an sich eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedeuten: "Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt" (§ 176 Avs. 1 Nr. 1 StGB). Die gesetzlich vorgesehene Freiheitsstrafe kann aber häufig vermieden werden. So auch hier.
Agentur für Arbeit Regensburg nimmt Bußgeldbescheid über 115 Euro zurück

Arbeitsagentur Regensburg nimmt Bußgeldbescheid zurück

Unserem Mandant war von der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg eine Geldbuße von 115,00 Euro auferlegt worden (§ 404 Abs. 2 Nr. 27 SGB III i.V.m. § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I i.Vm. §§ 65, 35, 17 OWiG). Er soll während des Bezugs von Arbeitslosengeld seine Arbeitsaufnahme nicht unverzüglich bei der Arbeitsagentur angezeigt haben. Gegen den Bußgeldbescheid vom 26. August 2022 wurde von uns mit Erfolg Einspruch eingelegt.

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