Unser Mandant soll mit seinem Pkw mehrere Verkehrsunfälle mit einem Gesamtschaden in Höhe von rund 16.000 € verursacht und sich anschließend von den Unfallorten unerlaubt entfernt haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragte daher beim Amtsgericht Regensburg wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort den Erlass eines Strafbefehls gegen unseren Mandanten mit 90 Tagessätzen. Noch vor Erlass des Strafbefehls wurden dem Amtsgericht die Besonderheiten des Falls aufgezeigt, insbesondere ganz erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen unseres Mandanten und ein zwischenzeitlicher freiwilliger Verzicht auf seine Fahrerlaubnis. Daraufhin regte die Staatsanwaltschaft, die noch kurz zuvor einen Strafbefehl beantragt hatte, an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) einzustellen. Rechtsanwalt Mathias Klose und sein Mandant stimmten dieser Anregung zu. Daraufhin stellte das Amtsgericht das Verfahren erfreulicherweise - ohne Geldstrafe o.ä. - wegen Geringfügigkeit ein (AG Regensburg, Beschluss vom 13.03.2024, Az. 31a Cs 410 Js 39860/23).