Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Elternunterhaltsforderung um 30 % reduziert

Nach der Heimunterbringung seiner Mutter übernahm für unseren Mandanten zunächst der Bezirk Oberpfalz (Az. SS231-...0) die ungedeckten Heimkosten im Wege der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) an die Mutter. Für 2019 forderte der Bezirk anschließend rund 5.000 € Elternunterhalt von unserem Mandanten. Nach einem längeren "Hin-und-Her" konnte die Forderung erfreulicherweise um 30 % reduziert werden. Eine entsprechende Einigung, dass die Angelegenheit mit Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von 3.500 € erledigt ist, hat stattgefunden.

136. AL des BAföG-Handbuchs erscheint in Kürze

Nachdem vor Kurzem der BAföG-Ratgeber, der sich an juristische Laien richtet, erschienen ist, erscheint nun in Kürze die 136. Aktualisierungslieferung des BAföG-Handbuchs von Mathias Klose, das sich an das juristische Fachpublikum, besonders an Rechtsanwälte und Verwaltungsangestellte, richtet. Schwerpunkt dieser Aktualisierung ist die Kommentierung von § 47 BAföG, in dem die BAföG-spezifischen Auskunftspflichten von Ausbildungsstätten, Fernlehrinstitute und Prüfungsstellen sowie Eltern und den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden regelt.

Erst 20, dann 40 und zuletzt 50 - GdB-Prozess zahlt sich aus

Auf Antrag unserer Mandantin stellte das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Niederbayern - Versorgungsamt (ZBFS) bei dieser einen Grad der Behinderung (GdB) von 20 fest. Im Widerspruchsverfahren konnte anschließend zwar schon ein GdB von 40 erreicht werden, nicht aber das eigentliche Ziel, ein GdB von 50, der im Hinblick auf rentenrechtliche Ansprüche für unsere Mandantin von großer Bedeutung war. Es wurde daher Klage zum Sozialgericht Landshut erhoben. Diese führte zum Ziel.

Keine Sperrzeit bei drohender Arbeitgeberkündigung

Beim Bezug von Arbeitslosengeld begegnen regelmäßig rechtswidrige Sperrzeitbescheide. So auch in einem aktuellen Fall. Unser Mandant beantragte Arbeitslosengeld. Dieses bewilligte die Agentur für Arbeit Regensburg. Zugleich ließ sie aber für den Zeitraum 16.08.2020 bis 05.09.2020 beim Bezug von Arbeitslosengeld eine Sperrzeit eintreten. Unser Mandant habe sein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma K GmbH durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags gelöst. Dies rechtfertige nach § 159 SGB III die Verhängung einer Sperrzeit. Im Ausgangspunkt ist die Ansicht, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit begründen kann zutreffend. Jedoch nur eben nur im Ausgangspunkt und nicht in jedem Fall. So übersah die Arbeitsagentur hier das wesentliche Detail.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.