Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Rentenanspruch in II. Instanz durchgesetzt

Das Sozialgericht Regensburg hatte die Klage unseres Mandanten, der sich in I. Instanz noch anderweitig vertreten ließ, gegen die DRV Bayern Süd auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente abgewiesen. Das Sozialgericht stützte seine Entscheidung im Wesentlichen auf ein Gutachten des zum Sachverständigen bestellten Facharztes für Neurologie/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie R., der bei unserem Mandanten trotz des Vorliegens ganz erhebliche Erkrankungen ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beate und somit die medizinischen Rentenvoraussetzungen des § 43 SGB VI verneinte.Gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg wurde dann nach Übernahme der Vertretung durch uns Berufung zum Bayerischen Landessozialgericht (Aktenzeichen L 6 R 454/19). Mit Erfolg.

Untätigkeitsklage beschleunigt das Widerspruchsverfahren

Unsere Mandantin ist bei der AOK Bayern - Direktion Amberg - krankenversichert. Sie beantragte dort am 31.08.2020 die Erstattung von Fahrtkosten zu einer stationären Behandlung. Die AOK lehnte die Kostenerstattung ab. Dagegen wurde Widerspruch erhoben. Auf den Widerspruch hin passierte zunächst nichts. Lediglich eine Sachbearbeiterin der Krankenkasse rief in unserer Kanzlei an und riet uns, den Widerspruch doch zurückzunehmen, da er ohnehin keinen Erfolg haben würde. Eine Widerspruchsrücknahme erfolgte selbstverständlich nicht. Nachdem die AOK aber, abgesehen von dem dargestellten Anruf, im Widerspruchs verfahren nichts tat, insbesondere nicht über den Widerspruch entschied, wurde zur Beschleunigung des Verfahrens Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) erhoben.

Autorenvertrag für den "BAföG-Ratgeber" unterschrieben

Rechtsanwalt Mathias Klose bearbeitet seit 2018 den im Walhalla-Verlag erscheinenden, an das Fachpublikum gerichteten Kommentar "Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - Handbuch der wichtigsten Vorschriften und Urteile für die Praxis", der als Loseblattsammlung, online über den Walhalla-Verlag und über Juris bezogen werden kann.  Für Schüler uns Studenten selbst wird voraussichtlich im September 2021 der "BAföG-Ratgeber" erscheinen, der ein Praxisleitfaden sein soll, um die Rechte und Ansprüche aus dem BAföG zu kennen und druchsetzen zu können.

Kostentragung nach Erledigungserklärung im GdB-Prozess

In einem Berufungsverfahren war weiterhin die Höhe des GdB streitig. Ziel war es, für unsere an systemischer Mastozytose leidende Mandantin einen GdB von mindestens 50 zu erreichen, nachdem außergerichtlich und in I. Instanz nur ein solcher von 30 festgestellt worden war. Im Berufungsverfahren führte u.a. die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG zu dem gewünschten Ergebnis. Das zuständige Versorgungsamt (Landkreis Bautzen - Landratsamt - Rechts- und Kommunalamt) erließ nach Eingang des Gutachtens nach § 109 SGG einen Bescheid, durch den der GdB unserer Mandantin rückwirkend zum 26.01.2016 auf 60 festgestellt wurde.

Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mit großem Erfolg absolviert

Im September 2019 hat unsere Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten, Frau Melanie Schulz, ihre Ausbildung in unserer Kanzlei begonnen. Nach einer Verkürzung der Ausbildungszeit von drei auf eineinhalb (!) Jahre hat sie nun die Abschlussprüfung mit großem Erfolg bestanden - sie erzielte 87 von 100 möglichen Punkten. Dazu gratulieren wir herzlich!

Krankenkasse erkennt langfristigen Heilmittelbedarf an

Mein Mandant beantragte unter Vorlage einer fachärztlichen Verordnung die Genehmigung eines langfristigen Behandlungsbedarfs für Heilmittel nach § 8a der Heilmittel-Richtlinie, konkret Physiotherapie. Seine Krankenkasse, die AOK Bayern/Direktion Amberg erteilte die Genehmigung nichht. Auch das Widerspruchsverfahren brachte keinen Erfolg. Anders das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 16 KR 416/18).

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