Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Nach Klage: Bundesagentur nimmt Ablehnungsbescheid zurück und bewilligt Arbeitslosengeld

Unsere Mandantin wandte sich am 15.05.2023 telefonisch an die Bundesagtur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg. Sie teilte mit, dass sie ihre Reha-Maßnahme beendet habe und nun wieder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchte. Nachdem in der Folgezeit nichts geschah, insbesondere die Zahlung von Arbeitslosengeld wider Erwarten nicht erfolgt ist, wandte sich unsere Mandantin mehrmals, ca. 4 bis 5 mal, telefonisch an die Bundesagentur für Arbeit. Sie fragte jedes Mal nach dem Bearbeitungsstand ihres Arbeitslosengeldantrages. Ihr wurde jedoch immer nur mitgeteilt, dieser sei in Bearbeitung. Erst am 30.06.2023 teilte ihr der zuständige Sachbearbeiter telefonisch mit, dass für die erneute Bewilligung von Arbeitslosengeld die  erforderliche Arbeitslosmeldung fehlen würde. Diese holte unsere Mandantin unverzüglich nach, sodass ihr mit Bewilligungsbescheid vom 07.07.2023 auch wieder Arbeitslosengeld laufend bewilligt wurde. Für die Zeit ab dem 14.05.2023 bis zur erfolgten Bewilligung wurde der Anspruch jedoch durch Bescheid vom 07.07.2023 abgelehnt. Begründet wird die Ablehnung damit, dass unsere Mandantin sich weder im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit elektronisch oder persönlich arbeitslos gemeldet habe.
DRV setzt Vollziehung eines Betriebsprüfungsbescheids aus

Wie man durch Nichtstun im Betriebsprüfungsverfahren Druck erzeugen möchte

Als Fachanwalt für Sozialrecht erlebe ich immer wieder, wie sich Mandanten in mehr als gefährlichen Situationen befinden. Heute möchte ich Ihnen von einem Fall berichten, der exemplarisch für ein bedenkliches Verhalten (Taktik?) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Betriebsprüfungsverfahren (§ 28p SGB IV) steht.

Mastozytose und GdB - diesmal vor dem Sozialgericht Augsburg

Wir vertreten regelmäßig Mandanten, die an Mastozytose leiden. Wir haben darüber und die sich ergebenden rechtlichen Probleme schon häufiger berichtet. Häufiger berichtet haben wir in diesem Zusammenhang auch die guten Erfolgsaussichten von Klagen im Bereich des SGB IX im Zusammenhang mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Ein "Paradebeispiel" eines Mastozytose-GdB-Prozesses haben wir kürzlich vor dem Sozialgericht Augsburg für unseren Mandanten erfolgreich durchlebt. Das zuständige Versorgungsamt, hier das ZBFS - Region Schwaben - Versorgungsamt stellte zunächst nur einen GdB von 30 für die Mastozytose fest. Der dagegen erhobene Widerspruch mit dem Ziel eines GdB von 50 blieb ohne Erfolg. Erfolg hatte dann aber die Klage vor dem zuständigen Sozialgericht, diesmal dem Sozialgericht in Augsburg. Dieses holte ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten ein, das insgesamt zu einem GdB von 50 kam. Dieser Einschätzung folgte dann auch das ZBFS, so dass ein entsprechender Vergleich geschlossen werden konnte:   Ein schöner Erfolg für unserem Mandanten (SG Augsburg, Az. S 10 SB 68/23).
StA Regensburg nimmt Bewährungswiderrufsantrag zurück

Staatsanwaltschaft nimmt Bewährungswiderrufsantrag zurück

Wer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, muss  mit dem Bewährungswiderruf rechnen, wenn er in der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht, gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlass zu der Besorgnis gibt, daß sie erneut Straftaten begehen wird, oder gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt (§ 56f Abs. 1 StGB). Vor einem Bewährungswiderruf, der von der Staatsanwaltschaft beantragt wird, muss der Betroffene durch das zuständige Vollstreckungsgericht angehört werden. Die Widerrufsanhörungsverfahren sind von den Betroffenen gefürchtet, stehen sie doch in dem Ruf, nur Durchgangsstation zum sicheren Bewährungswiderruf zu sein. Dass dem gerade nicht so ist, zeigt ein aktuelles Beispiel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose.

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