Sozialrecht
Schwerpunkt Sozialrecht
Das Sozialrecht ist unsere Kernkompetenz. Alle Anwälte der Kanzlei sind intensiv im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht tätig und unterstützen Sie daher mit der erforderlichen Erfahrung und fundiertem Wissen insbesondere in den unten genannten Bereichen.
Das Sozialrecht soll nach § 1 Abs. 1 SGB I “zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit” Sozialleistungen in verschiedenen Lebensbereichen ausgestalten, beispielsweise: Ausbildungs- und Arbeitsförderung - Grundsicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Rentenversicherung - Teilhabe behinderter Menschen - Soziale Entschädigung - Sozialversicherung - Unfallversicherung.
Sozialrecht betrifft somit jeden Einzelnen -
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende, Freiberufler, Kinder und deren Eltern, Kranke und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige, (Schwer-) Behinderte, Selbständige, Studenten und Rentner.
Wir beraten und vertreten Sie auf dem Gebiet des Sozialrechts beispielsweise im Zusammenhang mit:
Arbeitsförderung- und Ausbildungsförderungsrecht:
Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld I (Sperrzeiten)
Ausbildungsförderung (BAföG)
Förderung der beruflichen Weiterbildung (“Bildungsgutschein”)
Gründungszuschuss
Insolvenzgeld
Kurzarbeitergeld
Krankenversicherungsrecht:
Beitragsrecht
Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen
Krankengeld
Langfristverordnung
Off-Label-Use von Medikamenten
Versorgung: Digitales Hörgerät
Versorgung: Magenband
Versorgung: Mammareduktionsplastik
Versorgung: Medizinalcannabis
Pflegeversicherungsrecht:
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegegrade
Pflegesatzverhandlung
Pflegezeit
Rentenrecht:
Medizinische Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation für Väter und Mütter
Renten (Überblick)
Rente wegen Erwerbsminderung
Rente wegen Erwerbsminderung bei psychischen Erkrankungen
Rente wegen Erwerbsminderung (häufige Fragen)
Rente wegen Berufsunfähigkeit
Rentenversicherungspflicht arbeitnehmerähnlicher Selbständiger
Rentenversicherungspflicht von Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben
Rentenversicherungspflicht von selbständigen Lehrern und Erziehern
(Schwer-) Behindertenrecht:
BEM
Feststellung des Grads der Behinderung (GdB)
GdB bei psychischen Erkrankungen
Gleichstellung
Kraftfahrzeughilfe
Merkzeichen
Parkerleichterungen
Rechte im Überblick
Schwerbehindertenvertretung
Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Personen
Soziales Entschädigungsrecht:
Berufsschadensausgleich
Entschädigung nach dem OEG
Impfschadensentschädigung nach dem IfSG
Soldatenversorgung nach dem SVG
Sozialverfahren:
Allgemein (Überblick)
Nachträgliche Überprüfung von unanfechtbaren Bescheiden
Überlange Gerichtsverfahren
Untätigkeitsklage
Verwaltungsverfahren
Widerspruchsverfahren
Sozialgerichtsverfahren
Sozialversicherungsrecht (Beitragsrecht):
Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit
Betriebsprüfung
Mini-Job
Netto-Brutto-Hochrechnung
Säumniszuschlag
Sozialversicherungspflicht bei Zwischenschaltung einer Ein-Mann-GmbH oder Ein-Mann-UG
Sozialversicherungspflicht von Gesellschaftern/Geschäftsführern
Statusfeststellungsverfahren
Unfallversicherungsrecht:
Arbeitsunfall
Berufskrankheit
Leistungen
Verletztenrente
Verschiedenes:
Abkürzungsverzeichnis
Archiv
Blindengeld
Elternunterhalt
Heranziehung zum Kostenbeitrag im SGB VIII
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Vorsorgevollmacht
Grundsicherungsrecht:
Arbeitslosengeld II - “Hartz IV”
Arbeitslosengeld II (Einkommen und Vermögen)
Arbeitslosengeld II (Erstattung)
Arbeitslosengeld II (Erstausstattung)
Arbeitslosengeld II (Kosten der Unterkunft)
Arbeitslosengeld II (Sanktionen)
Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber im SGB II (Beschäftigungs- und Eingliederungszuschuss)
SGB XII - Erbenersatz
Bitte beachten Sie: Aus Kapazitätsgründen können wir derzeit keine neuen Mandate im Bereich des SGB II und des SGB XII übernehmen. Sobald es unsere Kapazitäten wieder zulassen, werden wir auch wieder Mandate in Bereich des SGB II und des SGB XII übernehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht gerne zur Verfügung.